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Rückforderung von überzahltem Arbeitslosengeld II erfordert behördliche Vertrauensschutzprüfung und Ermessensentscheidung
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 21.09.2016 - S 35 AS 1879/14
Hinweis Gericht:
Ein Jobcenter darf ohne Bescheid zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II (Alg II) nur dann zurückfordern, wenn keine Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstehen und die Belange des Betroffenen mit den öffentlichen Interessen in einer Ermessensentscheidung abgewogen worden sind.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188994&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2107/
Willi S
Hinweis Gericht:
Ein Jobcenter darf ohne Bescheid zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II (Alg II) nur dann zurückfordern, wenn keine Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstehen und die Belange des Betroffenen mit den öffentlichen Interessen in einer Ermessensentscheidung abgewogen worden sind.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188994&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2107/
Willi S
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