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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Es besteht im Regelfall keine Pflicht des Antragstellers vor Erhebung einer Untätigkeitsklage eine Sachstandsanfrage an die beklagte Behörde zu richten, ( hier: auf Übernahme einer Nebenkostenforderung entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Eine solche
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Es besteht im Regelfall keine Pflicht des Antragstellers vor Erhebung einer Untätigkeitsklage eine Sachstandsanfrage an die beklagte Behörde zu richten, ( hier: auf Übernahme einer Nebenkostenforderung entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Eine solche
Pflicht kann nur beim Vorliegen besonderer Umstände in Betracht kommen (so auch: SG Köln, Beschluss vom 22.05.2014, Az. S 20 AS 4534/13).
SG Bremen, Beschluss, vom 13. November 2016 - S 21 AS 231/15
Leitsatz ( Redakteur )
2. Dementsprechend hat die beklagte Behörde im Regelfall trotz fehlender Sachstandsanfrage die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen, wenn die Untätigkeitsklage zulässig gewesen ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188895&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2104/
Willi S
SG Bremen, Beschluss, vom 13. November 2016 - S 21 AS 231/15
Leitsatz ( Redakteur )
2. Dementsprechend hat die beklagte Behörde im Regelfall trotz fehlender Sachstandsanfrage die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen, wenn die Untätigkeitsklage zulässig gewesen ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188895&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2104/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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» Wenn eine nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung noch besteht, aus der keine Pflicht des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung (§ 12a Satz 1 SGB II) aber die Eingliederung des Antragstellers in
» Eine Pflicht oder Obliegenheit, vor der Erhebung der Untätigkeitsklage eine Sachstandsanfrage an die Behörde zu richten, sieht das Gesetz nicht vor, schon gar nicht, als Zulässigkeitsvoraussetzung.
» Eine nebenberufliche Honorartätigkeit, die nach § 3 Nr. 26 EStG privilegiert ist, ist auch nach § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II privilegiert.
» Die Kosten für die Schaltung eines behinderungsbedingt notwendigen werdenden Hausnotrufs sind vom zuständigen Sozialhilfeträger vollständige zu erstatten, sofern diese nicht von der Pflegekasse getragen werden. Eine bloße Übernahme einer herausgerechneten
» Eine Pflicht oder Obliegenheit, vor der Erhebung der Untätigkeitsklage eine Sachstandsanfrage an die Behörde zu richten, sieht das Gesetz nicht vor, schon gar nicht, als Zulässigkeitsvoraussetzung.
» Eine nebenberufliche Honorartätigkeit, die nach § 3 Nr. 26 EStG privilegiert ist, ist auch nach § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II privilegiert.
» Die Kosten für die Schaltung eines behinderungsbedingt notwendigen werdenden Hausnotrufs sind vom zuständigen Sozialhilfeträger vollständige zu erstatten, sofern diese nicht von der Pflegekasse getragen werden. Eine bloße Übernahme einer herausgerechneten
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» Auch die 33. Kammer am SG Kiel bestätigt die neuen Mietobergrenze der Stadt Kiel, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt
» Früheres Wohnkostenkonzept im Landkreis Limburg-Weilburg nicht rechtmäßig - Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 24.11.2017, Az.: S 16 AS 1131/15
» Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - summarische Prüfung - Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates - Abweichung vom Dublin-Verfahren -
» Zur Gewährung eines Barbetrags bei vorläufiger Unterbringung im Maßregelvollzug Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 8. Senat, Urteil vom 25.01.2018- L 8 SO 69/15
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» Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit SGB III Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 7. Senat, Urteil vom 13.03.2018 - L 7 AL 71/16