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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - besondere Härte - Ansparung aus der Regelleistung

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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - besondere Härte - Ansparung aus der Regelleistung  Empty Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - besondere Härte - Ansparung aus der Regelleistung

Beitrag von Willi Schartema Mo 21 Nov 2016 - 8:08

LSG Halle, Urteil v. 21.04.2016 - L 2 AS 378/13 - Revision anhängig BSG - B 4 AS 19/16 R


Zur Rechtsfrage, ob "vom Munde abgesparte SGB II-Leistungen" von der Vermögensberücksichtigung ausgenommen sind,

Leitsatz ( Juris )

Das Ansparen von Vermögen während eines laufenden Bezuges von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Konsumverzicht kann nicht dazu führen, dass ein so gebildetes Vermögen dann, wenn es die Freibetragsgrenzen übersteigt, wegen der Annahme einer besonderen Härte nicht zu berücksichtigten ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188266&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2104/
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