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Stromanbieter muss Kunden verschiedene Zahlmöglichkeiten anbieten
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16. August – 33 O 2/16 – einer Klage der Verbraucherzentrale Berlin gegen die Yellow Strom GmbH stattgegeben. Die Verbraucherschützer sahen das Verhalten des Stromkonzerns als wettbewerbswidrig an, bei der Online-Bestellung des Stromtarifs Basic keine verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Verbraucher konnten den Stromtarif nur bestellen, wenn sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmten. Damit aber hat Yellow Strom gegen das Gesetz verstoßen, urteilten die Richter des Landgerichts. Weiterlesen → http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2016/stromanbieter-muss-kunden-verschiedene-zahlmoeglichkeiten-anbieten/#more-12388
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2100/
Willi S
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Willi S
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