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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Bernd Eckhardt: Kurzinfo
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Bernd Eckhardt: Kurzinfo
Der Kollege gibt jetzt unregelmäßig neben dem Sozialrecht-Justament Kurzmitteilungen raus, so seine erste vom Okt. 2016 zu zwei Themen: Zur Kindergeldanrechnung bei Kindern, die bei ihren Großeltern leben und ungedeckten Kosten der Unterkunft bei Auszubildenden, die in einem Internat/ Wohnheim untergebracht sind
Mehr dazu hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Kurzmitteilung-Oktober-2016_1.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2100/
Willi S
Mehr dazu hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Kurzmitteilung-Oktober-2016_1.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2100/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
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Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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