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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BVerfG: Formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde gegen SGB-II-Rechtsvereinfachungsgesetz unzulässig

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Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Nov 2016 - 14:54

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das SGB-II-Rechtsvereinfachungsgesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Auch bei Nutzung einer im Internet verfügbaren Vorlage für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde müsse der Beschwerdeführer konkret darlegen, inwiefern ihn das Gesetz bereits unmittelbar, selbst und gegenwärtig in Grundrechten verletze. Eine bloß formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde sei mangels hinreichender Begründung unzulässig (Beschluss vom 04.10.2016, Az.: 1 BvR 1704/16).
Mehr unter:  https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/recht/formularmaessig-erhobene-verfassungsbeschwerde-gegen-das-sgb-ii-rechtsvereinfachungsgesetz-unzulaessig/
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2100/
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