Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zur Einkommensanrechnung ab 01.08.2016.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Zur Einkommensanrechnung ab 01.08.2016.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Zur Einkommensanrechnung ab 01.08.2016.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Zur Einkommensanrechnung ab 01.08.2016.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Zur Einkommensanrechnung ab 01.08.2016.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Zur Einkommensanrechnung ab 01.08.2016.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Zur Einkommensanrechnung ab 01.08.2016.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Zur Einkommensanrechnung ab 01.08.2016.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Zur Einkommensanrechnung ab 01.08.2016.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Zur Einkommensanrechnung ab 01.08.2016.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zur Einkommensanrechnung ab 01.08.2016.

Nach unten

Zur Einkommensanrechnung ab 01.08.2016.  Empty Zur Einkommensanrechnung ab 01.08.2016.

Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Nov 2016 - 10:20

Sozialgericht Marburg, Beschluss vom 7. November 2016 (Az.: S 5 AS 288/16 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
1. Bei einer in Sachen eines geltend gemachten Alg II-Anspruchs gemäß § 41a Abs. 1 Satz 1 SGB II erlassenen vorläufigen Entscheidung hat vom Jobcenter entsprechend § 41a Abs. 2 Satz 2 SGB II - auch unter Mitwirkung des Antragstellers - eine sachlich fundierte Prognose getroffen zu werden, in welcher Höhe antragstellerseitig mit Einnahmen und Ausgaben zu rechnen ist.

2. In diesem Zusammenhang kann eine Orientierung anhand der im bereits abgelaufenen Bewilligungszeitraum erzielten Einnahmen erfolgen.

3. Die abschließende Einkommensberechnung ist der endgültigen Bewilligungsentscheidung vorbehalten.
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2101/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Auch für vorläufig beschiedene Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. August 2016 endeten, ist über den monatlichen Leistungsanspruch gemäß des seit 1. August 2016 geltenden § 41a SGB II abschließend zu entscheiden.
» § 41a Abs. 3 SGB II (in der seit dem 01.08.2016 gültigen Fassung) ist auch auf Bewilligungszeiträume anwendbar, die vor dem 01.08.2016 beendet waren (vgl. auch Grote-Seifert in: Schle-gel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 80 Rn. 10; a. A. SG
» Schadensersatzpflicht eines Vaters bei BAföG-Leistungen wegen unvollständiger Angaben Pressemitteilung des BVerwG Nr. 91/2016 v. 27.10.2016
» Anmerkung zu: OLG Düsseldorf 8. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 16.03.2016 - II-8 UF 58/14 - Autor: Prof. Dr. Guido Kirchhoff - Erscheinungsdatum: 13.10.2016
»  Keine Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der geltend gemacht wird, dass der seit 01.01.2016 geltende Regelbedarf zu niedrig festgesetzt wurde ( Anlehnung an LSG Bayern, 21.07.2016 - L 18 AS 405/16 B PKH ).

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten