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Finanzierung eines Studiums zum Webdesigner durch Augensteuerung Pressemeldung 21/2016 Landessozialgericht RP
Das LSG Mainz hat entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen, der wegen seiner Erkrankung seinen Computer nur noch mit den Augen steuern kann, eine berufliche Ausbildung zum Webdesigner (Fernstudium) finanzieren muss, wenn noch die Chance einer beruflichen Tätigkeit besteht und sie andere geeignete Maßnahmen nicht benennen kann.
Urteil vom 27.10.2016, Aktenzeichen: L 1 AL 52/15: http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=69554528-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=6e930a40-1279-0851-05c9-87c42e4e2711&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2092/
Willi S
Urteil vom 27.10.2016, Aktenzeichen: L 1 AL 52/15: http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=69554528-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=6e930a40-1279-0851-05c9-87c42e4e2711&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
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Willi S
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