Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des AsylbLG ist einzig auf den Zeitpunkt der Formulierung des Asylbegehrens anzuknüpfen. Der Aufenthalt eines Ausländers ist nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG beim erstmaligen Nachsuchen um Asyl zu gestattet.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des AsylbLG ist einzig auf den Zeitpunkt der Formulierung des Asylbegehrens anzuknüpfen. Der Aufenthalt eines Ausländers ist nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG beim erstmaligen Nachsuchen um Asyl zu gestattet.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des AsylbLG ist einzig auf den Zeitpunkt der Formulierung des Asylbegehrens anzuknüpfen. Der Aufenthalt eines Ausländers ist nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG beim erstmaligen Nachsuchen um Asyl zu gestattet.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des AsylbLG ist einzig auf den Zeitpunkt der Formulierung des Asylbegehrens anzuknüpfen. Der Aufenthalt eines Ausländers ist nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG beim erstmaligen Nachsuchen um Asyl zu gestattet.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des AsylbLG ist einzig auf den Zeitpunkt der Formulierung des Asylbegehrens anzuknüpfen. Der Aufenthalt eines Ausländers ist nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG beim erstmaligen Nachsuchen um Asyl zu gestattet.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des AsylbLG ist einzig auf den Zeitpunkt der Formulierung des Asylbegehrens anzuknüpfen. Der Aufenthalt eines Ausländers ist nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG beim erstmaligen Nachsuchen um Asyl zu gestattet.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des AsylbLG ist einzig auf den Zeitpunkt der Formulierung des Asylbegehrens anzuknüpfen. Der Aufenthalt eines Ausländers ist nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG beim erstmaligen Nachsuchen um Asyl zu gestattet.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des AsylbLG ist einzig auf den Zeitpunkt der Formulierung des Asylbegehrens anzuknüpfen. Der Aufenthalt eines Ausländers ist nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG beim erstmaligen Nachsuchen um Asyl zu gestattet.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des AsylbLG ist einzig auf den Zeitpunkt der Formulierung des Asylbegehrens anzuknüpfen. Der Aufenthalt eines Ausländers ist nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG beim erstmaligen Nachsuchen um Asyl zu gestattet.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des AsylbLG ist einzig auf den Zeitpunkt der Formulierung des Asylbegehrens anzuknüpfen. Der Aufenthalt eines Ausländers ist nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG beim erstmaligen Nachsuchen um Asyl zu gestattet.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des AsylbLG ist einzig auf den Zeitpunkt der Formulierung des Asylbegehrens anzuknüpfen. Der Aufenthalt eines Ausländers ist nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG beim erstmaligen Nachsuchen um Asyl zu gestattet.

Nach unten

Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des AsylbLG ist einzig auf den Zeitpunkt der Formulierung des Asylbegehrens anzuknüpfen. Der Aufenthalt eines Ausländers ist nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG beim erstmaligen Nachsuchen um Asyl zu gestattet.  Empty Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des AsylbLG ist einzig auf den Zeitpunkt der Formulierung des Asylbegehrens anzuknüpfen. Der Aufenthalt eines Ausländers ist nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG beim erstmaligen Nachsuchen um Asyl zu gestattet.

Beitrag von Willi Schartema So 30 Okt 2016 - 18:54

Sozialgericht Hannover, Urteil vom 5. Oktober 2016 (Az.: S 53 AY 20/16):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Erwachsene alleinstehende Leistungsberechtigte erhalten Grundleistungen gemäß der Bedarfsstufe 1 (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AsylbLG), sofern sie nicht als „weitere erwachsene Leistungsberechtigte“ entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 AsylbLG (Bedarfsstufe 3) keinen eigenen Haushalt führen, weil sie in einen fremden Haushalt eingegliedert sind und sich deshalb an den wesentlichen haushaltsbezogenen Ausgaben zu beteiligen haben.
3. Eine entsprechende gemeinschaftliche Haushaltsführung ist bei einer reinen Wohngemeinschaft mit anderen Asylbewerbern, wo jede Person über ein eigenes Zimmer verfügt sowie Küche und Bad geteilt werden, von der zuständigen Behörde jeweils gesondert festzustellen.
4. Die Bejahung einer gemeinsamen Haushaltsführung außerhalb der Partnerhaushalte steht einer Anwendung der Regelbedarfsstufe 3 entgegen.
5. Für die Bildung eines Mischregelsatzes bedarf es, soweit dieser Richtsatz in die Rechtsstellung des leistungsberechtigten Ausländers eingreift, einer gesonderten Rechtsgrundlage. Eine solche geht aber aus dem AsylbLG nicht hervor.
6. Die entsprechend § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII mögliche abweichende Bemessung des Regelbedarfs findet im Bereich des AsylbLG mangels einschlägiger Rechtsgrundlage ebenfalls keine Anwendung.
Rechtstipp:a. A.: LSG NSB, 14.12.2015 - L 8 AY 55/15 B ER - Bedarfsstufe 3 für Leistungsberechtigte nach § 3 AsylblG; keine Anwendung der Urteile des BSG (u.a. B 8 SO 5/14 R)
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2092/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» In den Fällen des Zuwiderhandelns gegen eine asyl- oder ausländerrechtliche räumliche Beschränkung ist stets die Behörde des tatsächlichen Aufenthalts des Ausländers nach § 11 Abs. 2 AsylbLG i.V.m. § 10a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG örtlich zuständig -
»  Trotz der Bestimmung des § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII, wonach Ausländer/innen, die ins Bundesgebiet eingereist sind, um Sozialhilfe zu erlangen, oder deren Aufenthalt sich einzig aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, sind die Sozialhilfeträger weiterhin
» Bei einer Leistungsberechtigung im Asylfolgeverfahren nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 AsylbLG, d. h. bei Inhabern einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 AsylVfG, kann keine Anspruchseinschränkung entsprechend § 1a AsylbLG erfolgen. Hiergegen spricht der Wortlaut
» Kein Ausschluss von SGB II Leistungen bei Aufenthalt in Reha-Klinik von weniger als sechs Monaten - Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären
» Die Tatsache, dass eine ärztliche Psychotherapeutin nicht zur kassenärztlichen Behandlung zugelassen ist, steht der Geltendmachung eines Rechtsanspruchs gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG auf Finanzierung einer

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten