Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
wegen - Mehrbedarf für Krankenkost nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz ( hier bejahend )   EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
wegen - Mehrbedarf für Krankenkost nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz ( hier bejahend )   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
wegen - Mehrbedarf für Krankenkost nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz ( hier bejahend )   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
wegen - Mehrbedarf für Krankenkost nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz ( hier bejahend )   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
wegen - Mehrbedarf für Krankenkost nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz ( hier bejahend )   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
wegen - Mehrbedarf für Krankenkost nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz ( hier bejahend )   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
wegen - Mehrbedarf für Krankenkost nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz ( hier bejahend )   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
wegen - Mehrbedarf für Krankenkost nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz ( hier bejahend )   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
wegen - Mehrbedarf für Krankenkost nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz ( hier bejahend )   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
wegen - Mehrbedarf für Krankenkost nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz ( hier bejahend )   EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Mehrbedarf für Krankenkost nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz ( hier bejahend )

Nach unten

wegen - Mehrbedarf für Krankenkost nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz ( hier bejahend )   Empty Mehrbedarf für Krankenkost nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz ( hier bejahend )

Beitrag von Willi Schartema Mo 24 Okt 2016 - 12:12

Sozialgericht Berlin, Urteil v. 30.09.2016 - S 37 AS 14126/15 - Die Berufung wird zugelassen.
Der ernährungsbedingte Mehrbedarf bei ausgeprägter Laktoseintoleranz ohne zusätzliche Komplikationen oder Überschneidungen mit sonstigen Lebensmittelunverträglichkeiten ist mit einem Betrag von 18 EUR monatlich angemessen erfasst.
Leitsatz ( Redakteur )


1. Dem Kläger steht ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II in Höhe von monatlich 18 EUR zu.

2. Das BVerfG fordert in seinem Urteil zu den Regelbedarfen vom 23.7.2014 einen realitätsgerechten Beurteilungsmaßstab; das gilt auch für den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II.

3. Das erkennende Gericht folgt daher der am tatsächlichen Konsumverhalten unterer Einkommensgruppen orientierten Studie von Frau Dr. T, die einen Mehrbedarf ermittelt hat, der je nach Schweregrad der Laktoseintoleranz unter oder über 13,19 EUR als monatlichem Durchschnittswert liegt (Studie zum Urteil S 37 AS 13126/12 vom 5.4.2013).

Leitsatz ( Juris )

1. Eine genetisch bedingte, ausgeprägte Laktoseintoleranz begründet einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB 2.

2. Die Höhe des Mehrbedarfs muss ernährungswissenschaftlich, nicht medizinisch ermittelt werden, wenn keine zusätzlichen Erkrankungen mit Auswirkung auf die Ernährung vorliegen.

3. Vorzugswürdig ist eine statistische Erfassung des Mehrbedarfs, die methodisch der Bemessung der Regelbedarfe entspricht.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188212&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Hinweis: S. dazu Thomé Newsletter 25.04.2013: Urteil des SG Berlin zu Krankenkostmehrbedarf wegen Laktoseintoleranz - Das SG Berlin hat in einem jüngsten Urteil (v. 5. April 2013 - S 37 AS 13126/12) einem SGB II – Bezieher einen Krankenkostmehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz. von 13 EUR monatlich zugesprochen.
Rechtstipp: a. A. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.03.2016 - L 6 AS 403/14; Sozialgericht Darmstadt, Urteil v. 18.11.2015 - S 20 AS 331/14 - Berufung anhängig beim LSG Hessen unter dem Az. L 9 AS 201/16 ; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2015 - L 5 AS 570/13 ; SG Freiburg, Urteil vom 17.04.2015 - S 15 AS 3600/13 ZVW - Berufung anhängig beim LSG Baden-Württemberg unter dem Az. L 9 AS 2069/15; SG Reutlingen, Urt. v. 11.03.2015 - S 2 AS 2642/14 ; zum SGB XII: LSG Hamburg, Urt. v. 24.09.2015 - L 4 SO 2/15
 Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2086/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Berücksichtigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung als verwertbares Vermögen nach § 12 SGB II ( hier bejahend Scheingeschäft)
» Ein Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII kann bestehen, sofern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II wegen einer ungenehmigten Ortsabwesenheit nach § 7 Abs. 4a SGB II ausgeschlossen sind (hier verneint).
» Zur Frage, ob dem Kläger ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II wegen der von ihm durchgeführten Heimdialyse zusteht ( hier im Einzelfall ablehnend).
»  Zur Frage, ob wegen einer psychischen Erkrankung ein Anspruch auf ernährungsbedingten Mehrbedarf bestehen kann und Bejahendenfalls erscheint die weitere Frage klärungsbedürftig, ob der Mehrbedarf nach objektiven Kriterien zu bemessen oder daran auszurich
» Zum Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft - § 7 Abs. 3 Nr. 3c) SGB I ( hier bejahend )

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten