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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Ersatzpflicht der Klägerin aufgrund des Verbrauchs einer Erbschaft

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Zur Ersatzpflicht der Klägerin aufgrund des Verbrauchs einer Erbschaft  Empty Zur Ersatzpflicht der Klägerin aufgrund des Verbrauchs einer Erbschaft

Beitrag von Willi Schartema Mo 24 Okt 2016 - 12:02

SG Oldenburg, Urteil vom 14.09.2016 - S 47 AS 422/14
Leitsatz ( Redakteur )


1. § 34 SGB II ermächtigt nicht zu einer Feststellung der Ersatzpflicht dem Grunde nach.
2. Ein Bescheid, der feststellt, dass die Klägerin sozialwidrig gehandelt hat und dem Grunde nach zum Ersatz verpflichtet ist, ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=0B650BD6E0FD1DD382BE2F086582F356.jp29?doc.id=JURE160015723&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint
Rechtstipp: a. A. SG Braunschweig vom 23.02.2010 - S 25 AS 1128/08 
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2086/
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