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Zur Ersatzpflicht der Klägerin aufgrund des Verbrauchs einer Erbschaft
SG Oldenburg, Urteil vom 14.09.2016 - S 47 AS 422/14
Leitsatz ( Redakteur )
1. § 34 SGB II ermächtigt nicht zu einer Feststellung der Ersatzpflicht dem Grunde nach.
2. Ein Bescheid, der feststellt, dass die Klägerin sozialwidrig gehandelt hat und dem Grunde nach zum Ersatz verpflichtet ist, ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=0B650BD6E0FD1DD382BE2F086582F356.jp29?doc.id=JURE160015723&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Rechtstipp: a. A. SG Braunschweig vom 23.02.2010 - S 25 AS 1128/08
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2086/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. § 34 SGB II ermächtigt nicht zu einer Feststellung der Ersatzpflicht dem Grunde nach.
2. Ein Bescheid, der feststellt, dass die Klägerin sozialwidrig gehandelt hat und dem Grunde nach zum Ersatz verpflichtet ist, ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=0B650BD6E0FD1DD382BE2F086582F356.jp29?doc.id=JURE160015723&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Rechtstipp: a. A. SG Braunschweig vom 23.02.2010 - S 25 AS 1128/08
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2086/
Willi S
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