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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 19 Okt 2016 - 7:36

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert Korrekturen bei der Neufestsetzung der Regelsätze. Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 23.07.2014 u. a. festgestellt, dass die aktuellen Regelbedarfe am Rande dessen liegen, was nach dem Grundgesetz als Minimum anzuerkennen ist. Für die Neubemessung hat es Prüfaufträge formuliert. In der  Stellungnahme des DV wird betont, dass die Regelbedarfe erneut sehr knapp gehalten werden und die Prüfaufträge des BVerfG nicht vollständig erfüllt wurden. Weiterhin wird festgestellt, dass der erhöhte Bedarf von Eltern unberücksichtigt bleibt, der aus ihren Sorgeverpflichtungen entsteht. Die DV Stellungnahme gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/DV-29-16_Regelbedarfe_160927.pdf
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2082/
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