Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Voraussetzungen der Gewährung von PKH
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: OVG
Seite 1 von 1
Voraussetzungen der Gewährung von PKH
Keine PKH-Bewilligung bei unvollständigen Angaben zum Einkommen
Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt nicht in Betracht, wenn der Antragsteller die Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen nur zum Teil und diejenigen zu seinen Vermögenswerten und Wohnkosten vollständig nicht belegt hat und die Angaben zum Einkommen zudem unvollständig sind. Nach den - mit § 2 Abs. 2 der Prozesskostenhilfeformularverordnung (PKHFV) übereinstimmenden - Hinweisen in einer Formblatterklärung sind nur Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII von dem Ausfüllen der Abschnitte E bis J - und demgemäß auch von der Beifügung von Unterlagen zum Beleg dieser Angaben - vorbehaltlich einer ausdrücklichen gerichtlichen Aufforderung befreit, und auch dies nur unter der Voraussetzung, dass sie den aktuellen Bescheid einschließlich des Berechnungsbogens vollständig beifügen.
2. Dieser Hinweis im aktuellen PKH-Formular, wonach Bezieher laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII unter bestimmten Voraussetzungen die Abschnitte E bis J nicht auszufüllen brauchen, bezieht sich nicht sinngemäß auch auf Leistungen nach dem SGB II.
Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.05.2016, Az.: 18 A 2206/12
Quelle: https://www.jurion.de/de/news/345955/Keine-PKH-Bewilligung-bei-unvollstaendigen-Angaben-zum-Einkommen
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2071/
Willi S
Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt nicht in Betracht, wenn der Antragsteller die Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen nur zum Teil und diejenigen zu seinen Vermögenswerten und Wohnkosten vollständig nicht belegt hat und die Angaben zum Einkommen zudem unvollständig sind. Nach den - mit § 2 Abs. 2 der Prozesskostenhilfeformularverordnung (PKHFV) übereinstimmenden - Hinweisen in einer Formblatterklärung sind nur Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII von dem Ausfüllen der Abschnitte E bis J - und demgemäß auch von der Beifügung von Unterlagen zum Beleg dieser Angaben - vorbehaltlich einer ausdrücklichen gerichtlichen Aufforderung befreit, und auch dies nur unter der Voraussetzung, dass sie den aktuellen Bescheid einschließlich des Berechnungsbogens vollständig beifügen.
2. Dieser Hinweis im aktuellen PKH-Formular, wonach Bezieher laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII unter bestimmten Voraussetzungen die Abschnitte E bis J nicht auszufüllen brauchen, bezieht sich nicht sinngemäß auch auf Leistungen nach dem SGB II.
Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.05.2016, Az.: 18 A 2206/12
Quelle: https://www.jurion.de/de/news/345955/Keine-PKH-Bewilligung-bei-unvollstaendigen-Angaben-zum-Einkommen
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2071/
Willi S
Ähnliche Themen
» Voraussetzungen für die Gewährung von Einstiegsgeld sind Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit
» Für die Gewährung eines Mehrbedarfs wegen der Zuerkennung des Merkzeichens „G“ (§ 152 Abs. 4 SGB IX) entsprechend § 30 Abs. 1 SGB XII ist nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung dieses
» Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Sechsten Kapitel des SGB XII in Form der Übernahme der Kosten für eine Schulassistenz während des Besuchs einer Grundschule ( hier b ejahend f. Blutzuckermessungen )
» Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH), denn die vorliegend streitige Frage, ob die Voraussetzungen des § 22 Abs. 5 SGB II auch dann vorliegen, wenn nicht der Hilfebedürftige, sondern dessen Eltern aus der bislang gemeinsam gewohnte Wohnung ausgezogen
» Angelegenheiten nach dem SGB II Es bleibt offen, ob § 7 Abs 4a SGB II von vorn herein unanwendbar ist, wenn die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Nr 4 oder Nr 5 SGB II vorliegen, oder die Erfüllung der Voraussetzungen
» Für die Gewährung eines Mehrbedarfs wegen der Zuerkennung des Merkzeichens „G“ (§ 152 Abs. 4 SGB IX) entsprechend § 30 Abs. 1 SGB XII ist nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung dieses
» Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Sechsten Kapitel des SGB XII in Form der Übernahme der Kosten für eine Schulassistenz während des Besuchs einer Grundschule ( hier b ejahend f. Blutzuckermessungen )
» Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH), denn die vorliegend streitige Frage, ob die Voraussetzungen des § 22 Abs. 5 SGB II auch dann vorliegen, wenn nicht der Hilfebedürftige, sondern dessen Eltern aus der bislang gemeinsam gewohnte Wohnung ausgezogen
» Angelegenheiten nach dem SGB II Es bleibt offen, ob § 7 Abs 4a SGB II von vorn herein unanwendbar ist, wenn die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Nr 4 oder Nr 5 SGB II vorliegen, oder die Erfüllung der Voraussetzungen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: OVG
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema