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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Neue Weisung der BA zum Umgang mit ALG I Aufstockern und zum Anspruch auf Arbeitsmarktförderungen nach dem SGB III
Zum 1.1.2017 haben ALG I Bezieher, die aufstockende Leistungen nach dem SGB II erhalten, Anspruch auf Förderung nach dem SGB III und nicht mehr nach dem SGB II (§ 5 Abs. 4 SGB II) und eine entsprechende Folgeänderung in (§ 22 Absatz 4 Satz 5 SGB III ab dem 01.01.2017). Dazu hat jetzt die BA eine erste Weisung rausgegeben um diesen Anspruch abzuwickeln, diese gibt es hier: http://tinyurl.com/z482haw
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2078/
Willi S
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2078/
Willi S
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