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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 12 Okt 2016 - 8:57

Es gibt weitere Positionen zum Regelbedarfsermittlungsgesetz, der Paritätische kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelleistungen in der RB Stufe 1 rund 520 EUR sein müssten. Der DPWV wirft dem SPD geführten Arbeitsministerium vor, bei der Neuberechnung der Regelsätze willkürliche Eingriffe in die Statistik vorgenommen und das Ergebnis auf 409 Euro künstlich klein gerechnet zu haben. Zur Bestimmung des Existenzminimums von Kindern verlangt der Verband die umgehende Einsetzung einer Expertenkommission.
Der Tacheles nahestehender Rechenkünstler Rüdiger Böker, der 2009 auch Sachverständiger beim BVerfG war, hat sich den Entwurf angeschaut und kommt zu dem Ergebnis, dass sich der RB für eine alleine stehende Person auf 575,- EUR belaufen müsste.
Hier geht es zur Stellungnahme des DPWVs: http://www.der-paritaetische.de/nc/pressebereich/artikel/news/hartz-iv-paritaetischer-fordert-regelsatz-von-520-euro/
und zur Stellungnahme von Rüdiger Böker: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2074/
Hier eine Zusammenstellung aller Informationen zu dem geplanten Kleinrechnen der Regelbedarfe durch das RBEG: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2075/
Dann noch ein treffender Artikel aus der FR zum Thema:  „Das Existenzminimum wird seit Jahren trickreich kleingerechnet“ unter http://www.fr-online.de/wirtschaft/hartz-iv-ausdruck-von-schwaeche,1472780,34806186.html

Verivox, das Vergleichsportal kommt zu dem Ergebnis: Auch höhere Hartz-IV-Sätze decken Stromkosten nicht. Die Durchschnittspreise für Strom seien deutlich höher als in den Hartz-IV-Sätzen vorgesehen. Mehr hier: http://www.freenet.de/finanzen/nachrichten/verivox-auch-hoehere-hartzivsaetze-decken-stromkosten-nicht_5747790_4710836.html

Das sieht Tacheles auch so und hat daher in seinem „Forderungspapier“ zu überfälligen SGB II-Änderungen unter Ziff. 1 1. Bedarfsdeckende Leistungen für Elektrizität – Energieversorgung sicherstellen gefordert, mehr dazu hier:  http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Forderungspapier_13.02.2016.pdf
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2076/
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