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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung des § 74 SGB XII sind auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehegatten zu berücksichtigen.

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Im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung des § 74 SGB XII sind auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehegatten zu berücksichtigen. Empty Im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung des § 74 SGB XII sind auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehegatten zu berücksichtigen.

Beitrag von Willi Schartema Do 1 Sep 2016 - 9:08

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 25.02.2016 - L 7 SO 2468/13
Leitsatz ( Juris )


2. Zur Anwendung des § 44 SGB X auf den Kostenübernahmeanspruch nach § 74 SGB XII bei bestandskräftig gewordenem Ablehnungsbescheid.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185167&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2059/
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