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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zum Umfangs der Kostenerstattungspflicht nach § 36a SGB II. Es ging hier vorrangig um die Beurteilung, ob tatsächlich entstandene Kosten zu übernehmen sind oder ob die Kalkulation und Angemessenheit der Kosten des Frauenhauses durch das Gericht oder den
Erstattungspflichtigen überprüfbar sind.
Sozialgericht München, Urteil v. 22.06.2016 - S 52 AS 538/13 - rechtskräftig
2. Anspruch auf Kostenerstattung für den Aufenthalt einer 17-Jährigen im Frauenhaus.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187147&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2059/
Willi S
Sozialgericht München, Urteil v. 22.06.2016 - S 52 AS 538/13 - rechtskräftig
2. Anspruch auf Kostenerstattung für den Aufenthalt einer 17-Jährigen im Frauenhaus.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187147&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2059/
Willi S
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