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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialhilfe: Auskunftspflicht entfällt bereits bei Formfehler, ein Beitrag von Rechtsanwalt Markus Karpinski

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Beitrag von Willi Schartema Do 1 Sep 2016 - 9:12

Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 29.04.2015 -  S 30 SO 14/12
Wenn von den Eltern einer Leistungsempfängerin Auskunft über deren Einkommens-, Vermögens- und Wohnverhältnisse verlangt wird, dann muss dieses Verlangen auf die richtige Rechtsgrundlage gestützt werden. Beruft sich das Jobcenter auf eine falsche Rechtsgrundlage, ist das Auskunftsverlangen fehlerhaft und damit rechtswidrig. Es muss aufgehoben werden. Das gilt für das gesamte Auskunftsverlangen und nicht nur für den fehlerhaften Teil.
Das heißt, die Eltern einer Leistungsempfängerin müssen keine Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geben, wenn das Auskunftsverlangen in irgendeiner Weise fehlerhaft ist.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/sozialhilfe-auskunftspflicht-entfaellt-bereits-bei-formfehler_085159.html
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2059/
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