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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do 1 Sep 2016 - 8:49

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.07.2016 - L 25 AS 535/16


Fehlt es an einer konkreten Erfassung der Aufwendungen für die dezentrale Warmwassererzeugung, hat es bei der Gewährung der im Gesetz geregelten Pauschalen zu verbleiben. Insbesondere eine Schätzung des Mehrbedarfs sieht das Gesetz nicht vor, zumal es, da die Schätzungsgrundlagen des Vollbeweises bedürfen, hier auch bereits an einer ausreichenden, das heißt ohne vernünftige Zweifel anzunehmenden Schätzungsgrundlage fehlt (vgl. Sozialgericht Berlin, Urteil vom 26. März 2014 - S 205 AS 11970/13 -; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Januar 2014 - L 6 AS 1667/12 ).
Leitsatz ( Redakteur )


Die Anerkennung eines von den für dezentrale Warmwassererzeugung gesetzlich normierten Pauschalen abweichenden höheren Bedarfs setzt eine konkrete Feststellung des Mehrbedarfs durch gesonderte Erfassung voraus.
 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187080
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2059/
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