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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Aug 2016 - 11:29

Hier eine aktualisierte Übersicht zu Leistungsansprüchen und Zugängen nach den Änderungen durch das so genannte Integrationsgesetz. Die Tabellen sind nun zusätzlich zu den Asylsuchenden um die Gruppe der Geduldeten ergänzt. Das gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Mail-22.8.2016.pdf
Dann hier eine Übersicht der Änderungen mit Gesetzesblattveröffentlichung:  http://www.harald-thome.de/media/files/Cafe-Zuflucht-Info-22.8.16.pdf
Infos zum gewaltsame Aufbruch eines Kirchenasyls in Münster durch die Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld und Beschluss des VG Münster der die Überstellung nach Ungarn wegen der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung untersagt: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Mail-25.8.2016.pdf 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2057/
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