Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zu Fahrt - bzw. Übernachtungskosten für eine Fahrt nach Bochum zur Wohnungsbesichtigung ( hier bejahend )
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Zu Fahrt - bzw. Übernachtungskosten für eine Fahrt nach Bochum zur Wohnungsbesichtigung ( hier bejahend )
SG Dortmund, Urteil v. 01.08.2016 - S 31 AS 3579/14
Der Grundsicherungsträger ist zur Zusicherung der Fahrt - bzw. Übernachtungskosten als Wohnungsbeschaffungskosten verpflichtet, denn er hat durch seine Kostensenkungsaufforderung die Klägerin dazu veranlaßt, die bisherige Wohnung zu kündigen und umzuziehen.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Zu den Wohnungsbeschaffungskosten i. S. d. § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II gehören auch die Kosten zur Anfahrt nach Bochum und einer Übernachtung, weil diese Aufwendungen für das Anmieten der neuen Wohnung notwendig gewesen sind.
2. Die Zusicherung dieser Kosten ist vom Jobcenter abgelehnt worden, so dass nunmehr die Klägerin ihre Klage unmittelbar auf die Übernahme der tatsächlich entstandenen Kosten richten kann.
Quelle: Rechtsanwältin Ruth Nobel, Südring 23, 44787 Bochum
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2054/
Willi S
Der Grundsicherungsträger ist zur Zusicherung der Fahrt - bzw. Übernachtungskosten als Wohnungsbeschaffungskosten verpflichtet, denn er hat durch seine Kostensenkungsaufforderung die Klägerin dazu veranlaßt, die bisherige Wohnung zu kündigen und umzuziehen.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Zu den Wohnungsbeschaffungskosten i. S. d. § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II gehören auch die Kosten zur Anfahrt nach Bochum und einer Übernachtung, weil diese Aufwendungen für das Anmieten der neuen Wohnung notwendig gewesen sind.
2. Die Zusicherung dieser Kosten ist vom Jobcenter abgelehnt worden, so dass nunmehr die Klägerin ihre Klage unmittelbar auf die Übernahme der tatsächlich entstandenen Kosten richten kann.
Quelle: Rechtsanwältin Ruth Nobel, Südring 23, 44787 Bochum
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2054/
Willi S
Ähnliche Themen
» Jobcenter Gegenwehr Bochum Querenburg Sachbearbeiterin W.
» Umfairteilen ist auch in Bochum angesagt – Großdemonstrationen am 29. September
» Die Bedarfsdeckung im Wege des § 21 Abs. 6 SGB II ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, weil der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Umständen die Kostenübernahme für eine Fahrt zu einer ambulanten ärztlichen
» Oskar , Armutkonferenz Bochum 12 Juni 2015
» Bochum: SPD startet neue Hartz-IV-Beratung. Was steckt wirklich dahinter?
» Umfairteilen ist auch in Bochum angesagt – Großdemonstrationen am 29. September
» Die Bedarfsdeckung im Wege des § 21 Abs. 6 SGB II ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, weil der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Umständen die Kostenübernahme für eine Fahrt zu einer ambulanten ärztlichen
» Oskar , Armutkonferenz Bochum 12 Juni 2015
» Bochum: SPD startet neue Hartz-IV-Beratung. Was steckt wirklich dahinter?
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema