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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Spanische Staatsangehörige, welche bei ihrer Tochter und Schwiegersohn lebt, hat Anspruch auf ALG II aufgrund ihres Aufenthaltsrechts als Familienangehörige nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 FreizügG/EU.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Aug 2016 - 11:27

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.07.2016 - L 7 AS 1055/16 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )



2. Das Gesetz fordert im Lichte des in Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK verankerten Schutzes der Familie keine ausreichende Unterhaltsgewährung. Vielmehr genügt auch eine nicht bedarfsdeckende Unterhaltszahlung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 02.06.2016 - L 7 AS 288/16 B ER, vom 28.05.2015 - L 7 AS 372/15 B ER und vom 15.04.2015 - L 7 AS 428/15 B ER; Dienelt, in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl, 3 FreizügG Rn 40). Hier erbringt die Tochter die Unterkunftskosten in vollem Umfang an den Vermieter.
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG nordrhein-westfalen&datum=19.07.2016&Aktenzeichen=L 7 AS 1055/16]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Nordrhein-Westfalen&Datum=19.07.2016&Aktenzeichen=L%207%20AS%201055/16[/url]
 
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2045/


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