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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Wenn noch nicht feststeht, ob eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II, deren Kernstück die Obliegenheit zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit („Integration durch Praxis“) bei einer privaten Firma ist, wirklich
zustande kommt, d. h. bereits während der Verhandlungsphase eine sanktionsbewehrte Teilnahmeverpflichtung (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II) begründet werden soll, hat das Jobcenter hierauf innerhalb des Zuweisungsschreibens gesondert und unmissverständlich hinzuweisen.
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15. Juni 2016 (Az.: S 24 AS 5811/16 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2039/
Willi S
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15. Juni 2016 (Az.: S 24 AS 5811/16 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2039/
Willi S
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