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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 27 Jul 2016 - 10:23

 zustande kommt, d. h. bereits während der Verhandlungsphase eine sanktionsbewehrte Teilnahmeverpflichtung (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II) begründet werden soll, hat das Jobcenter hierauf innerhalb des Zuweisungsschreibens gesondert und unmissverständlich hinzuweisen.

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15. Juni 2016 (Az.: S 24 AS 5811/16 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel




Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2039/


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