Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 § 20 Abs. 2 und 5 SGB II in Verbindung mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 ist nicht verfassungswidrig.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 § 20 Abs. 2 und 5 SGB II in Verbindung mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 ist nicht verfassungswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 § 20 Abs. 2 und 5 SGB II in Verbindung mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 ist nicht verfassungswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 § 20 Abs. 2 und 5 SGB II in Verbindung mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 ist nicht verfassungswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 § 20 Abs. 2 und 5 SGB II in Verbindung mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 ist nicht verfassungswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 § 20 Abs. 2 und 5 SGB II in Verbindung mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 ist nicht verfassungswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 § 20 Abs. 2 und 5 SGB II in Verbindung mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 ist nicht verfassungswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 § 20 Abs. 2 und 5 SGB II in Verbindung mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 ist nicht verfassungswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 § 20 Abs. 2 und 5 SGB II in Verbindung mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 ist nicht verfassungswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 § 20 Abs. 2 und 5 SGB II in Verbindung mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 ist nicht verfassungswidrig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

§ 20 Abs. 2 und 5 SGB II in Verbindung mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 ist nicht verfassungswidrig.

Nach unten

 § 20 Abs. 2 und 5 SGB II in Verbindung mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 ist nicht verfassungswidrig.  Empty § 20 Abs. 2 und 5 SGB II in Verbindung mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 ist nicht verfassungswidrig.

Beitrag von Willi Schartema Mi 27 Jul 2016 - 9:50

Sozialgericht München, Urteil vom 18. Mai 2016 (Az.: S 13 AS 935/16):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel



2. Der Gesetzgeber unterlag hier nicht der Pflicht, einen neuen, höheren Regelbedarf bereits zum 1. Januar 2016 anhand der EVS 2013 zu ermitteln.

3. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Neuermittlung der Regelbedarfshöhe sehen keinen festen Zeitpunkt vor, bis zu dem diese genau zu erfolgen hat.

4. Es ist zu akzeptieren, wenn eine Neufestsetzung der Regelbedarfe nach der Neuermittlung jeweils zum 1. Januar des auf das Vorliegen der Ergebnisse der EVS folgenden Jahres durchgeführt wird.

5. Sowohl die Fortschreibung als auch die Neuermittlung der Regelbedarfe hat stets zum 1. Januar zu erfolgen.

6. Der Gesetzgeber verfügt hier über einen Gestaltungsspielraum in Bezug auf Nacherhebungen. Es ist ihm nicht im Einzelnen vorgeschrieben, was, wie und wann genau im Gesetzgebungsverfahren zu begründen und berechnet zu werden hat.



Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2039/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» . § 31a Abs. 1 SGB II begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, verstößt insbesondere nicht gegen das aus Art. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) fließende Grundrecht auf ein menschenwürdiges
» Pressemitteilung des BverwG Nr. 103/2016 v. 14.12.2016 - Fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung verletzt Rechte des Ausländers nicht
» Zur Höhe des Regelbedarfes im Jahr 2016 - Mangels der Berücksichtigung einer Berücksichtigung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) für 2013 sei die Erhöhung der Regebedarfssätze nicht gesetzes- und somit nicht verfassungskonform
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II (Pflichtverletzungen) und § 31b SGB II (Beginn und Dauer der Minderung) mit Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürdeprinzip) in Verbindung mit Art. 20
» Kein rückwirkender Mehrbedarf für Ernährung, wenn in der Vergangenheit eine solche Ernährung nicht durchgeführt wurde - Regelbedarfe 2015 und 2016 nicht verfassungswidrig

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten