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Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers bei der Weitergewährung von Einstiegsgeld zur Unterstützung einer selbständig ausgeübten Tätigkeit rechtswidrig
Sozialgericht Hamburg, Urteil v. 19.09.2014 - S 22 AS 873/13 - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Der Gesetzeswortlaut bietet keinen Anhalt dafür, dass Verlängerungsentscheidungen während der Förderdauer ausgeschlossen sein sollen ( (so wohl LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.08.2011, Az. L 5 AS 309/11 B ER ).
Leitsatz ( Juris )
Zu den Voraussetzungen einer Entscheidung über die Verlängerung der Gewährung von Einstiegsgeld.Verlängerungsentscheidungen sind bis zum Erreichen der Höchstförderdauer von 24 Monaten möglich. Die Tatbestandsvoraussetzungen gemäß § 16b, § 16c Abs. 3 SGB II müssen lediglich bezogen auf den Zeitpunkt der erstmaligen Bewilligung von Einstiegsgeld vorliegen. Dieser Zeitpunkt bleibt auch für die zu treffenden Prognoseentscheidungen maßgeblich.Damit handelt es sich bei einer Entscheidung des Grundsicherungsträgers über die Verlängerung einer Bewilligung von Einstiegsgeld in der Regel um eine Frage des Auswahlermessens bezüglich der Dauer der Förderung.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186345&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso SG Hamburg, Urteil v. 19.09.2014 - S 22 AS 295/14
Quele: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2034/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Der Gesetzeswortlaut bietet keinen Anhalt dafür, dass Verlängerungsentscheidungen während der Förderdauer ausgeschlossen sein sollen ( (so wohl LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.08.2011, Az. L 5 AS 309/11 B ER ).
Leitsatz ( Juris )
Zu den Voraussetzungen einer Entscheidung über die Verlängerung der Gewährung von Einstiegsgeld.Verlängerungsentscheidungen sind bis zum Erreichen der Höchstförderdauer von 24 Monaten möglich. Die Tatbestandsvoraussetzungen gemäß § 16b, § 16c Abs. 3 SGB II müssen lediglich bezogen auf den Zeitpunkt der erstmaligen Bewilligung von Einstiegsgeld vorliegen. Dieser Zeitpunkt bleibt auch für die zu treffenden Prognoseentscheidungen maßgeblich.Damit handelt es sich bei einer Entscheidung des Grundsicherungsträgers über die Verlängerung einer Bewilligung von Einstiegsgeld in der Regel um eine Frage des Auswahlermessens bezüglich der Dauer der Förderung.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186345&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso SG Hamburg, Urteil v. 19.09.2014 - S 22 AS 295/14
Quele: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2034/
Willi S
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