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Integrationsgesetz vom Bundesrat auch durch gewunken
Am 7.7.2016 wurde der Gesetzentwurf zum Integrationsgesetz vom Bundestag beschlossen. Am 8.7.2016 hat auch der Bundesrat das Gesetz durch gewunken.
Siehe dazu: http://www.arbrb.de/gesetzgebung/44496.htm
Hier eine kurze Stellungnahme von Claudius Voigt dazu:
Das, was die Bundesregierung als "Integrationsgesetz" bezeichnet, hat mit Integration ungefähr so viel zu tun, wie die Agenda 2010 mit dem Ausbau des Sozialstaats. Auch sonst sind viele Parallelen zu sehen. Das Gesetz verfolgt konsequent die Paradigmen von Selektion, Disziplinierung, Sanktionierung und Verwertung. Aus selbstbestimmten Menschen wird vor allem eines: eine zu verwaltende und zu disziplinierende Masse. Individuen werden mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schon grammatikalisch objektiviert - ihnen werden Dinge "zugewiesen" (Arbeitsgelegenheiten oder Wohnsitze), ihnen werden Verpflichtungen auferlegt (etwa am nicht vorhandenen Integrationskurs teilnehmen zu müssen, oder seinen Wohnsitz irgendwo nicht nehmen zu dürfen), ihnen werden Dinge verboten … mehr dazu hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Voigt-Newsletter-30.5.2016.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2033/
Willi S
Siehe dazu: http://www.arbrb.de/gesetzgebung/44496.htm
Hier eine kurze Stellungnahme von Claudius Voigt dazu:
Das, was die Bundesregierung als "Integrationsgesetz" bezeichnet, hat mit Integration ungefähr so viel zu tun, wie die Agenda 2010 mit dem Ausbau des Sozialstaats. Auch sonst sind viele Parallelen zu sehen. Das Gesetz verfolgt konsequent die Paradigmen von Selektion, Disziplinierung, Sanktionierung und Verwertung. Aus selbstbestimmten Menschen wird vor allem eines: eine zu verwaltende und zu disziplinierende Masse. Individuen werden mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schon grammatikalisch objektiviert - ihnen werden Dinge "zugewiesen" (Arbeitsgelegenheiten oder Wohnsitze), ihnen werden Verpflichtungen auferlegt (etwa am nicht vorhandenen Integrationskurs teilnehmen zu müssen, oder seinen Wohnsitz irgendwo nicht nehmen zu dürfen), ihnen werden Dinge verboten … mehr dazu hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Voigt-Newsletter-30.5.2016.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2033/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
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