Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Keine Eingliederungsvereinbarung ohne Verhandlung ( hier EGV rechtswidrig) - mehere Meldetermine ( 11 Meldeaufforderungen in 4 Monaten ) - Rechtmäßigkeit der Meldeversäumnisse - Ermessensunterschreitung  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Keine Eingliederungsvereinbarung ohne Verhandlung ( hier EGV rechtswidrig) - mehere Meldetermine ( 11 Meldeaufforderungen in 4 Monaten ) - Rechtmäßigkeit der Meldeversäumnisse - Ermessensunterschreitung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Keine Eingliederungsvereinbarung ohne Verhandlung ( hier EGV rechtswidrig) - mehere Meldetermine ( 11 Meldeaufforderungen in 4 Monaten ) - Rechtmäßigkeit der Meldeversäumnisse - Ermessensunterschreitung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Keine Eingliederungsvereinbarung ohne Verhandlung ( hier EGV rechtswidrig) - mehere Meldetermine ( 11 Meldeaufforderungen in 4 Monaten ) - Rechtmäßigkeit der Meldeversäumnisse - Ermessensunterschreitung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Keine Eingliederungsvereinbarung ohne Verhandlung ( hier EGV rechtswidrig) - mehere Meldetermine ( 11 Meldeaufforderungen in 4 Monaten ) - Rechtmäßigkeit der Meldeversäumnisse - Ermessensunterschreitung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Keine Eingliederungsvereinbarung ohne Verhandlung ( hier EGV rechtswidrig) - mehere Meldetermine ( 11 Meldeaufforderungen in 4 Monaten ) - Rechtmäßigkeit der Meldeversäumnisse - Ermessensunterschreitung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Keine Eingliederungsvereinbarung ohne Verhandlung ( hier EGV rechtswidrig) - mehere Meldetermine ( 11 Meldeaufforderungen in 4 Monaten ) - Rechtmäßigkeit der Meldeversäumnisse - Ermessensunterschreitung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Keine Eingliederungsvereinbarung ohne Verhandlung ( hier EGV rechtswidrig) - mehere Meldetermine ( 11 Meldeaufforderungen in 4 Monaten ) - Rechtmäßigkeit der Meldeversäumnisse - Ermessensunterschreitung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Keine Eingliederungsvereinbarung ohne Verhandlung ( hier EGV rechtswidrig) - mehere Meldetermine ( 11 Meldeaufforderungen in 4 Monaten ) - Rechtmäßigkeit der Meldeversäumnisse - Ermessensunterschreitung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Keine Eingliederungsvereinbarung ohne Verhandlung ( hier EGV rechtswidrig) - mehere Meldetermine ( 11 Meldeaufforderungen in 4 Monaten ) - Rechtmäßigkeit der Meldeversäumnisse - Ermessensunterschreitung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Keine Eingliederungsvereinbarung ohne Verhandlung ( hier EGV rechtswidrig) - mehere Meldetermine ( 11 Meldeaufforderungen in 4 Monaten ) - Rechtmäßigkeit der Meldeversäumnisse - Ermessensunterschreitung

Nach unten

Keine Eingliederungsvereinbarung ohne Verhandlung ( hier EGV rechtswidrig) - mehere Meldetermine ( 11 Meldeaufforderungen in 4 Monaten ) - Rechtmäßigkeit der Meldeversäumnisse - Ermessensunterschreitung  Empty Keine Eingliederungsvereinbarung ohne Verhandlung ( hier EGV rechtswidrig) - mehere Meldetermine ( 11 Meldeaufforderungen in 4 Monaten ) - Rechtmäßigkeit der Meldeversäumnisse - Ermessensunterschreitung

Beitrag von Willi Schartema Di 21 Jun 2016 - 8:03

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2015 - L 6 AS 503/13, n. v.
Leitsatz ( Redakteur )


1. Gesetzeswortlaut und Entstehungsgeschichte des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II sprechen überwiegend dafür, dass ein die Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) ersetzender Verwaltungsakt nur dann in Betracht kommt, wenn der SGB II-Träger zunächst den Versuch unternommen hat, mit dem Antragsteller eine entsprechende Vereinbarung zu schließen oder im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss einer solchen Vereinbarung als nicht sachgerecht auffassen lassen ( Anlehnung BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R ).

2. Der Senat schließt sich hier aufgrund der Besonderheiten des vorliegenden Falles der Auffassung des 14. Senats an.

3. Die mit dem Instrument der Eingliederungsvereinbarung beabsichtigte passgenauere Betreuung und Vermittlung von Arbeitsuchenden macht grundsätzlich ein gemeinsames Aushandeln der Inhalte der Eingliederungsvereinbarung erforderlich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es nicht Einzelfälle und besondere Umstände geben kann, die es einem Grundsicherungsträger erlauben, ausnahmsweise von Verhandlungen abzusehen.

4. Umgekehrt ist der Grundsicherungsträger auch bei einem Scheitern von Verhandlungen nicht in jedem Fall verpflichtet, eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt zu erlassen, wie sich aus der Formulierung des § 15 Abs. 1 Satz 6 als Sollvorschrift ergibt.

5. Auch die Meldeaufforderungen, deren Rechtmäßigkeit grundsätzlich als Vorfrage für die Feststellung eines Meldeversäumnisses inzident zu überprüfen ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29.04.2015 – B 14 AS 19/14 R), waren im Hinblick auf die mit ihnen verfolgten Meldezwecke und die erforderliche Ermessensausübung rechtmäßig.

6. Als weitere Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für eine Meldeaufforderung hat das BSG eine Ermessensausübung durch den Grundsicherungsträger angesehen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29.04.2015 – B 14 AS 19/14 R). Vorliegend ist ein Ermessensnichtgebrauch bei den Meldeaufforderungen nicht gegeben.

7. Der Senat geht im Übrigen auch davon aus, dass die Meldeversäumnisse dem Kläger subjektiv vorwerfbar waren (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 09.11.2010 -B 4 AS 27/10 R).

8. Der Grundsicherungsträger muss nach einer dritten erfolglosen Meldeaufforderung seine bisherige Ermessensausübung überprüfen ( vgl. BSG, Urteil v. 29.4.2015, B 14 AS 19/14 R, hier nicht geschehen).

9. Die Abfolge von elfmal derselben Meldeaufforderung mit denselben Zwecken in einem Zeitraum von 4 Monaten an die Kläger verstößt gegen die vor einer Meldeaufforderung notwendige Ermessensausübung wegen einer Ermessensunterschreitung, weil relevante Ermessensgesichtspunkte nicht berücksichtigt worden sind.

10. Insbesondere erscheint es nicht notwendig, die Revision wegen der in dem Urteil vom 22.09.2009 (B 4 AS 13/09 R) geäußerten abweichenden Auffassung des 4. Senats des BSG im Hinblick auf das Verhältnis von Eingliederungsvereinbarung und Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt zuzulassen. Die Ausführungen des 4. Senats in dem nunmehr mehr als sechs Jahre zurückliegendem Urteil waren nicht entscheidungserheblich, so dass auch der hiervon abweichende 14. Senat in seinem Urteil vom 14.02.2013 (B 14 AS 195/11 R) sich nicht zu einer Anfrage beim 4. Senat des BSG nach § 41 Abs. 3 Satz 1 SGG veranlasst gesehen hat. Aufgrund des großen Zeitablaufs und der veränderten Besetzung des 4. Senats, aber auch aufgrund der überzeugenden Ausführungen des 14. Senats in dem oben zitierten Urteil erscheint es wenig wahrscheinlich, dass es in Zukunft zu divergierenden Entscheidungen kommen wird.



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2027/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bulgarische Staatsangehörige - Anspruch auf ALG II, aber nur Regelsatz und keine KdU - Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmerin - mehere Tätigkeiten sind nicht jeweils nur einzeln zu betrachten - hier keine untergeordnete unwesentliche Tätigkeit
» Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier verneinend ) - Der Eingliederungsverwaltungsakt ist auch insgesamt rechtswidrig und nicht nur teilrechtswidrig.
»  Ein Eingliederungsverwaltungsakt, der ohne Ermessenserwägungen eine von der gesetzlichen Regellaufzeit(§ 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II) abweichende Geltungsdauer von sieben Monaten anordnet, ist rechtswidrig (vgl. dazu BSG, Urteil vom 14.02.2013,
» Ein Eingliederungsverwaltungsakt, der ohne Ermessenserwägungen eine von der gesetzlichen Regellaufzeit(§ 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II) abweichende Geltungsdauer von sieben Monaten anordnet, ist rechtswidrig ( vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 -
» Der Eingliederungsverwaltungsakt erweist sich als rechtswidrig, weil das Jobcenter entgegen der gesetzlichen Vorgabe eine Geltungsdauer von nur knapp vier Monaten angeordnet hat, ohne hierbei das erforderliche Ermessen auszuüben

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten