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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 13 Jun 2016 - 17:27

  zu BFH , Urteil vom 04.02.2016 - III R 17/13
Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau, ist sie, nicht aber der in Deutschland lebende Vater kindergeldberechtigt. Dies stellt der Bundesfinanzhof klar. In dem Urteil vom 04.02.2016 (Az.: III R 17/13) folgt er der Beurteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union (DStRE 2015, 1501), an den er zuvor ein Vorabentscheidungsersuchen gerichtet hatte. Mit einem weiteren Urteil vom 10.03.2016 hat der BFH diese Rechtsprechung in einem ähnlichen Fall bestätigt (Az.: III R 62/12).
Quelle: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bfh-auch-im-eu-ausland-lebende-elternteile-koennen-kindergeldberechtigt-sein


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2026/

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