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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Fr 10 Jun 2016 - 7:49

zwölfmonatiges Elterngeld nach Maßgabe des § 4 Abs 3 S 4 BEEG zu begründen (Anschluss an LSG Niedersachsen-Bremen 30.04.2013, L 2 EG 2/13, juris).


Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184193&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2023/


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