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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zum einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Zuweisungsentscheidung nach § 16d SGB II ( ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zuweisungsbescheids).
Thüringer Landessozialgericht, Beschluss v. 18.05.2016 - L 9 AS 449/16 B ER- rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
1. Die Beschwerde gegen eine Zuweisungsentscheidung nach § 16d Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist nicht nach § 172 Abs. 3 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i. V. m. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG unstatthaft, weil sich die Bedeutung der Zuweisung nicht in der Vorbereitung einer späteren Sanktion erschöpft, sondern eigenständige Handlungspflichten des Leistungsberechtigten begründet.
2. Einzelfall einer erfolgreichen Beschwerde, weil es im Zuweisungsbescheid sowohl an Feststellungen zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 16d SGB II als auch an hinreichenden Ermessenserwägungen fehlt
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185510&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2023/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
1. Die Beschwerde gegen eine Zuweisungsentscheidung nach § 16d Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist nicht nach § 172 Abs. 3 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i. V. m. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG unstatthaft, weil sich die Bedeutung der Zuweisung nicht in der Vorbereitung einer späteren Sanktion erschöpft, sondern eigenständige Handlungspflichten des Leistungsberechtigten begründet.
2. Einzelfall einer erfolgreichen Beschwerde, weil es im Zuweisungsbescheid sowohl an Feststellungen zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 16d SGB II als auch an hinreichenden Ermessenserwägungen fehlt
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185510&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2023/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
- Anzahl der Beiträge : 6819
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 68
Ort : Duisburg

» Eine BLAMAGE nach der nächsten........aus Fehlern lernen :-)
» Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II im einstweiligen Rechtsschutz (hier: u.a. verweigerter Hausbesuch).
» Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für eine arbeitsuchende Unionsbürgerin durch einstweiligen Rechtsschutz - Anordnungsgrund Kosten der Unterkunft - Abwarten der Räumungsklage ist unzumutbar
» 2 Monate hinterhergelaufen
» Es reicht nicht aus, wenn ein mittelloser Haftentlassener gegen eine vom Jobcenter ihm gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Satz 5 SGB II gewährte Erstausstattungspauschale lediglich vorträgt, die von ihm benötigten
» Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II im einstweiligen Rechtsschutz (hier: u.a. verweigerter Hausbesuch).
» Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für eine arbeitsuchende Unionsbürgerin durch einstweiligen Rechtsschutz - Anordnungsgrund Kosten der Unterkunft - Abwarten der Räumungsklage ist unzumutbar
» 2 Monate hinterhergelaufen
» Es reicht nicht aus, wenn ein mittelloser Haftentlassener gegen eine vom Jobcenter ihm gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Satz 5 SGB II gewährte Erstausstattungspauschale lediglich vorträgt, die von ihm benötigten
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» Normen: § 35 Abs. 1 SGB XII - Schlagworte: Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Kosten der Unterkunft, Werra-Meißner-Kreis, Analyse und Konzepte SGB XII
» Auch die 33. Kammer am SG Kiel bestätigt die neuen Mietobergrenze der Stadt Kiel, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt
» Früheres Wohnkostenkonzept im Landkreis Limburg-Weilburg nicht rechtmäßig - Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 24.11.2017, Az.: S 16 AS 1131/15
» Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - summarische Prüfung - Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates - Abweichung vom Dublin-Verfahren -
» Zur Gewährung eines Barbetrags bei vorläufiger Unterbringung im Maßregelvollzug Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 8. Senat, Urteil vom 25.01.2018- L 8 SO 69/15
» Kostenübernahme eines Gebärdensprachdolmetschers für den Schulbesuch SGB XII Sächs. LSG, Beschluss v. 27.03.2018 - L 8 SO 123/17 B E
» Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit SGB III Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 7. Senat, Urteil vom 13.03.2018 - L 7 AL 71/16