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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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 Eine Sanktion nach § 31 SGB II kann nur eintreten, wenn das Angebot bzw. die Zuweisung zu einer Eingliederungsmaßnahme hinreichend bestimmt sind, um dem Leistungsempfänger eine Überprüfung der formellen und inhaltlichen Anforderungen zu ermöglichen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 23 Mai 2016 - 11:20

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.11.2015 - L 7 AS 1519/15 B ER

Leitsatz ( Juris )




2. Allgemeine Beschreibungen wie Unterstützung und Hilfestellung im Bewerbungsprozess oder Integration in den ersten Arbeitsmarkt sind nicht geeignet, eine ausreichende Auskunft über Gegenstand und Ausgestaltung der Maßnahme zu vermitteln.


Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160008014&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint 




Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2019/


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