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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema So 22 Mai 2016 - 11:15

Das SG Hildesheim hat im Dez. 2015 Schulbefähigungskosten für SGB II-beziehende Kinder über eine Auslegung des § 21 Abs. 6 SGB II bewilligt. Anlässlich des Urteils und der dort entwickelten Argumentation haben  der die Klage vertretende Anwalt und Tacheles eine Kampagne gestartet, in deren Rahmen solche Schulbefähigungskosten beantragt werden können und sollen. Ebenfalls sollen Überprüfungsanträge bei Ablehnungen eingelegt und Änderungen rückwirkend angezeigt werden können. Hierzu gibt es Musterschreiben  für das SGB II/SGB XII. Alle Infos dazu hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2015/
 

Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2016/

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