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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Wenn der Leistungsträger nicht zahlt!

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Wenn der Leistungsträger nicht zahlt!  Empty Wenn der Leistungsträger nicht zahlt!

Beitrag von Willi Schartema Di 17 Mai 2016 - 7:12

Sozialgericht Schleswig, Beschluss vom 30. Dezember 2015 (Az.: S 16 AS 288/15 ER):




Leitsatz Dr. Manfred Hammel

1. Zu den Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und der Androhung eines Zwangsgeldes gegen das Jobcenter wegen der fälligen Auszahlung von Leistungen nach dem SGB II.

2. Der erforderliche Titel kann auch in dem rechtskräftigen Beschluss aus dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bestehen, sofern behördlicherseits nicht nachweisbar ist, dass Leistungen in entsprechender Höhe tatsächlich der Antragstellerin angewiesen wurden.



Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/


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