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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Der Bedarf auch eines minderjährigen Kindes ist im Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende zunächst aus dem bestehenden Vermögen (§ 12 SGB II) heraus zu decken.
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.Oktober 2015 (Az.: L 6 AS1100/15):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Die staatlichen Leistungen sowohl des Kindergeldes als auch der Grundsicherung für Arbeitsuchende dienen beide der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das durch die vollständige Anrechnung des Kindergeldes gemäß § 11 Abs. 1 Satz 4 SGB II nicht verletzt wird.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/
Willi S
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Die staatlichen Leistungen sowohl des Kindergeldes als auch der Grundsicherung für Arbeitsuchende dienen beide der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das durch die vollständige Anrechnung des Kindergeldes gemäß § 11 Abs. 1 Satz 4 SGB II nicht verletzt wird.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
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Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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