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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 10 Mai 2016 - 12:25

Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 06.04.2016 - L 6 AS 464/13




Kein Anspruch auf Übernahme der Mietkosten durch das Jobcenter bei Scheingeschäft und Verjährung des Mietzinsanspruches, denn es ist dem Hilfebedürftigen zumutbar gegen verjährte Mietzinsansprüche die Einrede der Verjährung zu erheben (entgegen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2014 - L 3 AS 343/10 ZVW).

Leitsatz ( Redakteur )


Wird der Mietzins von einer Mietpartei nicht gezahlt, muss der Vermieter seinen Anspruch rechtzeitig bei Gericht geltend machen, um die Verjährung zu verhindern. Dass man Vermieter von diesem Risiko freistellen sollte, wenn hinter dem Mietschuldner als nicht rechtlicher, aber wirtschaftlicher Schuldner ein Jobcenter steht, leuchtet nicht ein (a.A. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2014 – L 3 AS 343/10 ZVW, in einem anders gelagerten Fall, in dem langjährig zwischen den Klägern und dem Jobcenter über die Angemessenheit der geschuldeten Mietzinshöhe als Kosten der Unterkunft gestritten wurde).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185028&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2013/


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