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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei Alleinerziehung - nicht hälftige Teilung der Kinderbetreuung und -erziehung - kein Anspruch auf höheres Alg II wegen der Berücksichtigung eines Anspruchs auf Alleinerziehendenmehrbedarf nach § 21 Abs 3 SGB II. -
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
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Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei Alleinerziehung - nicht hälftige Teilung der Kinderbetreuung und -erziehung - kein Anspruch auf höheres Alg II wegen der Berücksichtigung eines Anspruchs auf Alleinerziehendenmehrbedarf nach § 21 Abs 3 SGB II. -
kein ausreichender zeitlicher Umfang
BSG, Urteil vom 12.11.2015 - B 14 AS 23/14 R
Leitsatz ( Redakteur )
Die anteilige Zuerkennung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende kommt nicht in Betracht, wenn sich die Eltern die Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes nicht in etwa hälftig teilen ( ähnlich BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 26/14 R)
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015-11&nr=14251&pos=17&anz=27
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2013/
Willi S
BSG, Urteil vom 12.11.2015 - B 14 AS 23/14 R
Leitsatz ( Redakteur )
Die anteilige Zuerkennung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende kommt nicht in Betracht, wenn sich die Eltern die Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes nicht in etwa hälftig teilen ( ähnlich BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 26/14 R)
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015-11&nr=14251&pos=17&anz=27
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2013/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
- Anzahl der Beiträge : 6819
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 68
Ort : Duisburg

» Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ?
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Wahrnehmung des Umgangsrechts mit inhaftiertem Stiefvater - Fahrtkosten - keine Anrechnung der im Regelsatz enthaltenen Verkehrspauschale - Höhe des Aufwendungsersatzes
» Antragstellerin hat kein Anspruch auf Gründungszuschuss, denn sie hat ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung ihrer selbstständigen Tätigkeit (vgl. § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB III a. F.) nicht ausreichend nachgewiesen. Diese Tatbestandsvoraussetzung
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Wahrnehmung des Umgangsrechts mit inhaftiertem Stiefvater - Fahrtkosten - keine Anrechnung der im Regelsatz enthaltenen Verkehrspauschale - Höhe des Aufwendungsersatzes
» Antragstellerin hat kein Anspruch auf Gründungszuschuss, denn sie hat ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung ihrer selbstständigen Tätigkeit (vgl. § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB III a. F.) nicht ausreichend nachgewiesen. Diese Tatbestandsvoraussetzung
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» Normen: § 35 Abs. 1 SGB XII - Schlagworte: Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Kosten der Unterkunft, Werra-Meißner-Kreis, Analyse und Konzepte SGB XII
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» Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - summarische Prüfung - Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates - Abweichung vom Dublin-Verfahren -
» Zur Gewährung eines Barbetrags bei vorläufiger Unterbringung im Maßregelvollzug Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 8. Senat, Urteil vom 25.01.2018- L 8 SO 69/15
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» Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit SGB III Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 7. Senat, Urteil vom 13.03.2018 - L 7 AL 71/16