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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Müssen Richter demnächst Nachhilfe in Statistik nehmen?

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Müssen Richter demnächst Nachhilfe in Statistik nehmen? Empty Müssen Richter demnächst Nachhilfe in Statistik nehmen?

Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Jul 2012 - 6:29

In seinem Aufsatz mit dem sperrigen Titel "Empirische Aspekte bei der Bestimmung von Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft" setzt sich Christina v. Mallotki mit der Rechtsprechung, insbesondere auch des Bundessozialgerichtes, zur abstrakten Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs.1 Satz 1 SGB II auseinander.

Dabei schärft er den Blick auf die Preise für neuvermieteten Wohnraum und die Anzahl der der Kostensenkungsaufforderungen. Er kommt zu dem Schluss, dass eine ausreichende Anzahl freier Wohnungen zu dem als angemessen ermittelten Preis vorhanden sein muss.

Dieser Anforderung wird die Entscheidung des Bundessozialgericht vom 13.04.2011 (BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R Rn 30) nicht gerecht. In dieser Entscheidung geht das BSG davon aus, dass bei Anwendung eines gewichteten Mittelwertes ausreichend freier Wohnraum vorhanden ist. Diese simple Schlussfolgerung wird von Malottki eindeutig wiederlegt.

Der Durchschnittswert nach dem aktuellen Berliner Mietspiegel beträgt deutlich mehr als 5 Euro pro qm. Nach der seit dem 1. April 2012 geltenden Wohnhttp://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/mussen-richter-demnachst-nachhilfe-in.html

aufwendungenverordnung darf der Mietpreis höchstens 4,91 Euro für ein- und zwei Personen-Haushalte betragen. Zu diesen Preisen sind allenfalls ca. 1.200 freie Wohnungen auf dem Markt verfügbar. Denen gegenüber stehen mehr als 60.000 Kostensenkungsaufforderungen der Jobcenter gegenüber Hartz IV Empfängern.

http://www.info-also.nomos.de/fileadmin/infoalso/doc/Aufsatz_infoalso_12_03.pdf

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