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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Neue Weisungen der BA zu §§ 5, 11-11b und 12a SGB II

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Beitrag von Willi Schartema Mi 27 Apr 2016 - 8:50

Also die BA hat zu den genannten Punkten Weisungen rausgegeben. Auffällig ist insbesondere bei § 11 -11b SGB II, dass BSG Urteile erst mit zwei Jahre Verzögerung in die Weisungen aufgenommen werden. Noch auffälliger ist dass für die SGB II-Leistungsberechtigten positive Urteile des BSG in die Weisung keinen Eingang finden.
Faktisch bedeutet dies, die BA weist an, die Urteile zu ignorieren.  Ich beziehe mich insbesondere auf das Urteil des BSG v. 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R, in dem bestimmt wird, dass einmalige Zahlungen, die auf einem laufenden Anspruch beruhen, auch wie laufende Einkommen immer im Zuflussmonat anzurechnen und nicht auf sechs Monate zu verteilen sind. Dies wurde mit Urteil vom 17.03.2016 - B 4 AS 694/15 vom BSG nochmal bestätigt.
Es ist BA –typisch, dass solche für die Leistungsberechtigten positiven Urteile keinen zeitnahen Eingang in die Weisungen finden!
Die Weisungen sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2007/

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