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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Absetzung von Versicherungsbeiträgen einer gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung neben der Versicherungspauschale - Unschädlichkeit der fehlenden
Versicherungsnehmereigenschaft
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.11.2015 - L 11 AS 941/13 - Die Revision wird zugelassen.
Absetzung Beiträge Kfz-Haftpflichtversicherung setzt nicht Versicherungsnehmereigenschaft voraus. Zur Umlage des Jahresbeitrags auf den jeweiligen Monat
Leitsatz ( Juris )
Die Absetzung von Beiträgen für eine Kfz-Haftpflichtversicherung vom Einkommen des Leistungsberechtigten nach Maßgabe des § 11 Abs 2 Satz 1 Nr 3 SGB II a.F. (§ 11b Abs 1 Satz 1 Nr 3 SGB II n.F.) setzt nicht voraus, dass der Leistungsberechtigte Versicherungsnehmer der für das maßgebliche Fahrzeug abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung ist. Ausreichend ist, dass er Halter des Fahrzeuges ist, d.h. dass ihm das betreffende Fahrzeug nicht nur ganz vorübergehend zur eigenbestimmten Nutzung überlassen ist, und er tatsächlich für alle mit dem Betrieb des Fahrzeuges zusammenhängenden Kosten aufkommt.
Quelle. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183224&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ähnlich SG Halle (Saale), Urteil v. 13.10.2015 - S 7 AS 4841/12
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/
Willi S
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.11.2015 - L 11 AS 941/13 - Die Revision wird zugelassen.
Absetzung Beiträge Kfz-Haftpflichtversicherung setzt nicht Versicherungsnehmereigenschaft voraus. Zur Umlage des Jahresbeitrags auf den jeweiligen Monat
Leitsatz ( Juris )
Die Absetzung von Beiträgen für eine Kfz-Haftpflichtversicherung vom Einkommen des Leistungsberechtigten nach Maßgabe des § 11 Abs 2 Satz 1 Nr 3 SGB II a.F. (§ 11b Abs 1 Satz 1 Nr 3 SGB II n.F.) setzt nicht voraus, dass der Leistungsberechtigte Versicherungsnehmer der für das maßgebliche Fahrzeug abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung ist. Ausreichend ist, dass er Halter des Fahrzeuges ist, d.h. dass ihm das betreffende Fahrzeug nicht nur ganz vorübergehend zur eigenbestimmten Nutzung überlassen ist, und er tatsächlich für alle mit dem Betrieb des Fahrzeuges zusammenhängenden Kosten aufkommt.
Quelle. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183224&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ähnlich SG Halle (Saale), Urteil v. 13.10.2015 - S 7 AS 4841/12
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
- Anzahl der Beiträge : 6819
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 68
Ort : Duisburg

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» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung bei nichtselbstständiger Arbeit - vorläufige Leistungsbewilligung - monatliches Durchschnittseinkommen - Berücksichtigung eines Durchschnittseinkommens bei der endgültigen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung bei selbstständiger Arbeit - Betriebseinnahmen von unter 400 Euro - Abzug von Betriebsausgaben - Absetzung des Grundfreibetrages bei Erwerbstätigkeit
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Einkommensschwankungen - vorläufige Leistungsbewilligung - monatliches Durchschnittseinkommen - Berücksichtigung des tatsächlichen Einkommens bei der endgültigen Entscheidung
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