Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29BSG: LSG-Urteil ohne Unterschrift ist nicht existent
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
BSG: LSG-Urteil ohne Unterschrift ist nicht existent
BSG: LSG-Urteil ohne Unterschrift ist nicht existent - Anmerkung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Hermann Plagemann
Zu: BSG, Urt. v. 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B - http://dejure.org/2015,44282
(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Verfahrensfehler - Verstoß gegen § 153 Abs 3 S 1 SGG: Namenskürzel - absoluter Revisionsgrund gem § 202 SGG iVm § 547 Nr 6 ZPO - Zurückverweisung gem § 160a Abs 5 SGG - unwirksames Nicht- oder Scheinurteil - Rechtsgedanke des § 170 Abs 1 S 2 SGG)
SGG §§ 153, 160, 160a, 170; ZPO § 547
1. Unterschreibt die Vorsitzende das Berufungsurteil nur mit ihrem Namenskürzel, liegt ein Verstoß gegen § 153 Abs. 3 Satz 1 SGG vor. Wird die Unterschriftsleistung nicht nachgeholt, liegt nach Ablauf von fünf Monaten nunmehr ein absoluter Revisionsgrund gem. § 202 SGG i.V.m. § 547 Nr. 6 ZPO vor.
2. Für die Zurückweisung gem. § 160a Abs. 5 SGG wegen des festgestellten Verfahrensmangels ist es unerheblich, ob das ohne mündliche Verhandlung ergangene, nicht verkündete Urteil bereits wirksam geworden war oder ob es sich letztlich um ein unwirksames Nicht– oder Scheinurteil handelt, dessen Rechtsschein zu beseitigen ist. (Leitsätze des Verfassers)
BSG, Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B, BeckRS 2016, 66017
Anmerkung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Hermann Plagemann, Plagemann Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frankfurt am Main
Quelle: http://dejure.org/2015,44282
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/
Willi S
Zu: BSG, Urt. v. 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B - http://dejure.org/2015,44282
(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Verfahrensfehler - Verstoß gegen § 153 Abs 3 S 1 SGG: Namenskürzel - absoluter Revisionsgrund gem § 202 SGG iVm § 547 Nr 6 ZPO - Zurückverweisung gem § 160a Abs 5 SGG - unwirksames Nicht- oder Scheinurteil - Rechtsgedanke des § 170 Abs 1 S 2 SGG)
SGG §§ 153, 160, 160a, 170; ZPO § 547
1. Unterschreibt die Vorsitzende das Berufungsurteil nur mit ihrem Namenskürzel, liegt ein Verstoß gegen § 153 Abs. 3 Satz 1 SGG vor. Wird die Unterschriftsleistung nicht nachgeholt, liegt nach Ablauf von fünf Monaten nunmehr ein absoluter Revisionsgrund gem. § 202 SGG i.V.m. § 547 Nr. 6 ZPO vor.
2. Für die Zurückweisung gem. § 160a Abs. 5 SGG wegen des festgestellten Verfahrensmangels ist es unerheblich, ob das ohne mündliche Verhandlung ergangene, nicht verkündete Urteil bereits wirksam geworden war oder ob es sich letztlich um ein unwirksames Nicht– oder Scheinurteil handelt, dessen Rechtsschein zu beseitigen ist. (Leitsätze des Verfassers)
BSG, Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B, BeckRS 2016, 66017
Anmerkung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Hermann Plagemann, Plagemann Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frankfurt am Main
Quelle: http://dejure.org/2015,44282
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/
Willi S
Ähnliche Themen
» BSG zu Sozialleistungen für EU-Ausländer Sozialhilfe auch ohne Aufenthaltsrecht BSG, Urteil v. 09.08.2018 - B 14 AS 32/17 R
» Berufungsschriftsatz an EGVP mit eingescannter Unterschrift ohne elektronische Signatur ist nicht formgerecht.
» Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Berufungsschrift in elektronischer Form ohne qualifizierte elektronische Signatur - Anforderungen an die Schriftform - Unterschrift - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - gerichtliche Mitteilungspflicht -
» Es kann nicht dahingestellt bleiben, ob die Arbeitsgelegenheit zusätzlich iS des § 16 Abs 3 SGB II war oder nicht. Denn Voraussetzung für einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ist ua eine Leistung ohne Rechtsgrund.
» Die gemeinsame Verlagerung eines Wohnsitzes unterfällt nicht der Zuzug-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zu dieser: BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007, B 11a/7a AL 52/06 R, BSG, Urteil vom 27. Mai 2003, B 7 AL 4/02 R ).
» Berufungsschriftsatz an EGVP mit eingescannter Unterschrift ohne elektronische Signatur ist nicht formgerecht.
» Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Berufungsschrift in elektronischer Form ohne qualifizierte elektronische Signatur - Anforderungen an die Schriftform - Unterschrift - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - gerichtliche Mitteilungspflicht -
» Es kann nicht dahingestellt bleiben, ob die Arbeitsgelegenheit zusätzlich iS des § 16 Abs 3 SGB II war oder nicht. Denn Voraussetzung für einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ist ua eine Leistung ohne Rechtsgrund.
» Die gemeinsame Verlagerung eines Wohnsitzes unterfällt nicht der Zuzug-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zu dieser: BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007, B 11a/7a AL 52/06 R, BSG, Urteil vom 27. Mai 2003, B 7 AL 4/02 R ).
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema