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Bayrisches „Integrationsgesetz“: Hintergrundinfos zum geplanten bayerischen Ausgrenzungs- und politischen Protestverhinderungsgesetz
Ich zitiere mal daraus:
+++ Die Sicherheitsbehörden sollen auch diejenigen verfolgen, denen keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt werden kann, die aber durch „demonstrative Regelverstöße“ auffallen (Art. 13/1) oder durch „offenkundig rechtswidriges Verhalten erkennen lassen, dass ihnen die Rechts- und Werteordnung in ihren Grundsätzen unbekannt oder gleichgültig ist“. (Art. 13/2) Ihnen soll ein „Grundkurs über die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ auferlegt werden – wer daran nicht teilnimmt, wird mit einer Geldbuße belegt. (Art. 13/3) oder
+++ Ohne Nachweis einer Straftat soll bis zu 50.000 Euro Geldbuße (!) auferlegt bekommen können, „wer die öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften dazu aufzufordern geltende verfassungsmäßige Ordnung“ missachtet und einer damit „nicht zu vereinbarenden Rechtsordnung“ folgt. (Art.14)
Alleine diese beiden Punkte reichen um damit politischen Protest mit „Integrationsgesetzterror“ zu kriminalisieren. Kommentar dazu: das ist ein Gesetz im Erdogan Stil, damit soll ziviler Ungehorsam schon im Keim erstickt werden. Es ist entscheidend, dass dies Gesetz nicht wirksam wird, weder in Bayern, noch anderswo.
Flugblatt dazu: http://www.harald-thome.de/media/files/Flugblatt_Ausgrenzungsgesetz_2016-04-06.pdf, Redebeitrag von Renate Hennecke, Landessprecherin VVN: http://www.harald-thome.de/media/files/Renate-Hennecke,-Beitrag-f-r-die-Veranstaltung-am-6-4-2016-zum-bayer-Integrationsgesetzentwurf.pdf
Und Link zum Gesetz: http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/02/160223_BayIntG_FassungMinisterrat.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2006/
Willi S
+++ Die Sicherheitsbehörden sollen auch diejenigen verfolgen, denen keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt werden kann, die aber durch „demonstrative Regelverstöße“ auffallen (Art. 13/1) oder durch „offenkundig rechtswidriges Verhalten erkennen lassen, dass ihnen die Rechts- und Werteordnung in ihren Grundsätzen unbekannt oder gleichgültig ist“. (Art. 13/2) Ihnen soll ein „Grundkurs über die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ auferlegt werden – wer daran nicht teilnimmt, wird mit einer Geldbuße belegt. (Art. 13/3) oder
+++ Ohne Nachweis einer Straftat soll bis zu 50.000 Euro Geldbuße (!) auferlegt bekommen können, „wer die öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften dazu aufzufordern geltende verfassungsmäßige Ordnung“ missachtet und einer damit „nicht zu vereinbarenden Rechtsordnung“ folgt. (Art.14)
Alleine diese beiden Punkte reichen um damit politischen Protest mit „Integrationsgesetzterror“ zu kriminalisieren. Kommentar dazu: das ist ein Gesetz im Erdogan Stil, damit soll ziviler Ungehorsam schon im Keim erstickt werden. Es ist entscheidend, dass dies Gesetz nicht wirksam wird, weder in Bayern, noch anderswo.
Flugblatt dazu: http://www.harald-thome.de/media/files/Flugblatt_Ausgrenzungsgesetz_2016-04-06.pdf, Redebeitrag von Renate Hennecke, Landessprecherin VVN: http://www.harald-thome.de/media/files/Renate-Hennecke,-Beitrag-f-r-die-Veranstaltung-am-6-4-2016-zum-bayer-Integrationsgesetzentwurf.pdf
Und Link zum Gesetz: http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/02/160223_BayIntG_FassungMinisterrat.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2006/
Willi S
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