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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Der neue Rundfunkbeitrag Rund um das neue Modell

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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Jul 2012 - 5:07


> Ein Beitrag für alle
>
> Ab 2013 löst der Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Das neue Finanzierungsmodell bringt folgende Veränderungen für Bürgerinnen und Bürger:
>
> Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
>
> Zeitgemäßes Modell: Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden.
>
> Stabiler Beitrag: Mit 17,98 Euro monatlich bleibt der Rundfunkbeitrag stabil.

> Ein solidarischer Beitrag
>
> Durch das neue Modell werden einzelne Personengruppen entlastet: Sie zahlen den ermäßigten Beitrag oder werden vollständig befreit:
>
> Ob Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
>
> Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms. Sie zahlen ein Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat.
>
> Taubblinde Menschen können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen.
>
> Wer eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen kann und welche Nachweise zu erbringen sind, erfahren Sie hier.

http://www.rundfunkbeitrag.de/presse/

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/06/der-neue-rundfunkbeitrag-burgerinnen.html

Willi Schartema
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