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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Anspruch auf Kostenübernahme nachdem SGB XII für heilpädagogisches Reiten, wenn es sich um eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation handelt.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Apr 2016 - 8:54

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil v. 10.02.2016 - L 9 SO 59/13

Leitsatz ( Juris )



Quelle:  https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184391&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2004/


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