Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
. Eine Werkstatt für behinderte Menschen kann dem zuständigen Sozialhilfeträger als Kostenträger für Maßnahmen nach den §§ 53 ff. SGB XII keine Einzelansprüche von Werkstattmitarbeiter/innen auf eine angemessene Vergütung geltend machen.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
. Eine Werkstatt für behinderte Menschen kann dem zuständigen Sozialhilfeträger als Kostenträger für Maßnahmen nach den §§ 53 ff. SGB XII keine Einzelansprüche von Werkstattmitarbeiter/innen auf eine angemessene Vergütung geltend machen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
. Eine Werkstatt für behinderte Menschen kann dem zuständigen Sozialhilfeträger als Kostenträger für Maßnahmen nach den §§ 53 ff. SGB XII keine Einzelansprüche von Werkstattmitarbeiter/innen auf eine angemessene Vergütung geltend machen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
. Eine Werkstatt für behinderte Menschen kann dem zuständigen Sozialhilfeträger als Kostenträger für Maßnahmen nach den §§ 53 ff. SGB XII keine Einzelansprüche von Werkstattmitarbeiter/innen auf eine angemessene Vergütung geltend machen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
. Eine Werkstatt für behinderte Menschen kann dem zuständigen Sozialhilfeträger als Kostenträger für Maßnahmen nach den §§ 53 ff. SGB XII keine Einzelansprüche von Werkstattmitarbeiter/innen auf eine angemessene Vergütung geltend machen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
. Eine Werkstatt für behinderte Menschen kann dem zuständigen Sozialhilfeträger als Kostenträger für Maßnahmen nach den §§ 53 ff. SGB XII keine Einzelansprüche von Werkstattmitarbeiter/innen auf eine angemessene Vergütung geltend machen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
. Eine Werkstatt für behinderte Menschen kann dem zuständigen Sozialhilfeträger als Kostenträger für Maßnahmen nach den §§ 53 ff. SGB XII keine Einzelansprüche von Werkstattmitarbeiter/innen auf eine angemessene Vergütung geltend machen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
. Eine Werkstatt für behinderte Menschen kann dem zuständigen Sozialhilfeträger als Kostenträger für Maßnahmen nach den §§ 53 ff. SGB XII keine Einzelansprüche von Werkstattmitarbeiter/innen auf eine angemessene Vergütung geltend machen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
. Eine Werkstatt für behinderte Menschen kann dem zuständigen Sozialhilfeträger als Kostenträger für Maßnahmen nach den §§ 53 ff. SGB XII keine Einzelansprüche von Werkstattmitarbeiter/innen auf eine angemessene Vergütung geltend machen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
. Eine Werkstatt für behinderte Menschen kann dem zuständigen Sozialhilfeträger als Kostenträger für Maßnahmen nach den §§ 53 ff. SGB XII keine Einzelansprüche von Werkstattmitarbeiter/innen auf eine angemessene Vergütung geltend machen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

. Eine Werkstatt für behinderte Menschen kann dem zuständigen Sozialhilfeträger als Kostenträger für Maßnahmen nach den §§ 53 ff. SGB XII keine Einzelansprüche von Werkstattmitarbeiter/innen auf eine angemessene Vergütung geltend machen.

Nach unten

. Eine Werkstatt für behinderte Menschen kann dem zuständigen Sozialhilfeträger als Kostenträger für Maßnahmen nach den §§ 53 ff. SGB XII keine Einzelansprüche von Werkstattmitarbeiter/innen auf eine angemessene Vergütung geltend machen.  Empty . Eine Werkstatt für behinderte Menschen kann dem zuständigen Sozialhilfeträger als Kostenträger für Maßnahmen nach den §§ 53 ff. SGB XII keine Einzelansprüche von Werkstattmitarbeiter/innen auf eine angemessene Vergütung geltend machen.

Beitrag von Willi Schartema Mo 14 März 2016 - 15:59

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. Juni 2015 (Az.: L 9 SO 47/12):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel





2. Zwar kann in Berücksichtigung des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses zwischen dem Hilfeempfänger, der Einrichtung und dem Sozialhilfeträger grundsätzlich ein unmittelbarer Zahlungsanspruch der Einrichtung gegenüber dem öffentlichen Träger anerkannt werden. Dieser Zahlungsanspruch darf aber nicht über den mit der Kostenübernahme gegenüber den Hilfeempfänger/innen erklärten Schuldbeitritt hinausgehen.

3. Einwendungen in Bezug auf die Kostenübernahme dem Grunde und der Höhe nach dürfen ausschließlich von den Hilfeempfänger/innen selbst gegenüber dem Kostenträger erhoben werden.

4. Über einen Anspruch auf Übernahme von weiteren Kosten verfügt im Verhältnis zum Sozialhilfeträger aufgrund des höchstpersönlichen Anspruchs auf Eingliederungshilfe gemäß den §§ 53 ff. SGB XII nur der einzelne Hilfeempfänger selbst.

5. Wenn ein Einrichtungsträger mit den im Rahmen der Vergütungsvereinbarung entsprechend § 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII getroffenen Regelungen nicht einverstanden ist oder Anwendungsschwierigkeiten bestehen, dann können höhere Zahlungen von der WfbM nicht im Wege der Klage in Bezug auf Einzelansprüche betroffener Werkstattmitarbeiter/innen gegenüber dem zuständigen Sozialhilfeträger begehrt werden.

6. Diese Vergütungsvereinbarung umfasst lediglich die Rahmenbedingungen für den Anspruch, den der einzelne Hilfeempfänger gegenüber dem Sozialhilfeträger geltend machen kann.

7. Ein Zahlungsanspruch der Einrichtung besteht erst auf der Grundlage des Schuldbeitritts des Sozialhilfeträgers in Form der Kostenübernahme durch den Bewilligungsbescheid gegenüber der einzelnen hilfebedürftigen Person.



Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1995/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Auch bei Menschen, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen, kann eine volle Erwerbsminderung auf Dauer angenommen werden. SG Gießen, Beschluss v. 30.4.2018 – S 18 SO 34/18 ER
» Eine in einer Wohngruppe einer Werkstatt für behinderte Menschen lebende behinderte Person kann im Zusammenhang mit der Versorgung mit einem Schwerkraftlagerungssitz („Gravity Chair“) weder beim Träger der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch
»  Der Förder- und Betreuungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, der nach § 136 Abs. 3 SGB IX einer Werkstatt für behinderte Menschen unter ihrem sogenannten "verlängerten Dach" räumlich und/oder organisatorisch angegliedert ist,
» Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen
» Zur Aufhebung der Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Betreuung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen nach § 48 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 SGB X, wenn der behinderte Mensch wegen Erkrankung langfristig nicht

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten