Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 8 März 2016 - 0:33

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 22.02.2016 - L 3 AS 990/15 B ER





Leitsatz ( Redakteur )


1. Eine Rechtsgrundlage, die ein Jobcenter dazu berechtigen würde, allein wegen eines Anspruches auf vorzeitige Altersrente einen Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II abzulehnen, gibt es nicht.

2. Die Regelungen in § 12a Satz 1 SGB II und § 5 Abs. 3 SGB II setzen auch nicht das Zuflussprinzip außer Kraft.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183642&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: a. A. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. August 2015 - L 3 AS 370/15 B ER

Rechtstipp: aktuell ebenso: RA Kay Füßlein, Berlin - Keine zukünftige Aufhebung der Leistungen bei Aufforderung zur Altersrente ( SG Berlin, Beschluss vom 22.02.2016- S 183 AS 1663/16 ER ); SG Neuruppin, Beschluss v. 21.02.2016 - S 26 AS 2963/15 ER - Allein aus dem Umstand, dass der Antragsteller – vermeintlich – einen Anspruch auf Gewährung von Krankengeld oder auf Gewährung von Arbeitslosengeld geltend machen könnte, führt jedenfalls nicht dazu, dass diese (bloße) Möglichkeit den Anspruch auf Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende ausschließt.



Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1987/


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