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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Feb 2016 - 17:04

 ALG II-VO.



Sozialgericht Detmold, Urteil v. 22.01.2015 - S 18 AS 1348/14 rechtskräftig




Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183393&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
SG Detmold: Metronome und Diskettenlaufwerk sind als Betriebsausgaben anzuerkenn.Das entschied das Sozialgericht im Fall eines selbstständigen Musiklehrers, der aufstockende Grundsicherungsleistungen bezog.

Presseinformation v. 23.02.2016: https://sozialgerichtsbarkeit.de/SGBBRD/msgb/SG_LIP_5469_2.pdf 



Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1985/


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