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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Jul 2012 - 4:10

https://www.youtube.com/watch?v=fg3fwH4Qvsw&feature=related
https://www.youtube.com/watch?v=fg3fwH4Qvsw&feature=related


Burgenlandkreis
Mitarbeiter lösen zur Schulung Kreuzworträtsel



Burgenlandkreis
Mitarbeiter lösen zur Schulung Kreuzworträtsel
erstellt 25.11.11, 20:20h, aktualisiert 25.11.11, 22:29h
Kreuzworträtsel
Ausschussvorsitzende Roswitha Leich (SPD) habe gehört, dass schon am zweiten Tag einer Mitarbeiterschulung einige Kreuzworträtsel gelöst hätten. (FOTO: DPA)
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NAUMBURG/MZ/KDK. Dicke Luft herrschte am Mittwochnachmittag im Sozialausschuss, der in Naumburg in der Kreisverwaltung tagte: "Mir ist mehrfach zu Ohren gekommen, dass die befristet eingestellten Mitarbeiter im Jobcenter, die für die Dateneingabe zuständig sind, keine Ahnung haben und einige nicht mal wissen, wo die Enter-Taste ist", erklärte Adelheid Pricha (parteilos), die für die CDU im Ausschuss sitzt. Warum habe man keine Personen eingestellt, die Fachkenntnis besitzen, hakte sie nach. Da brauche man sich nicht wundern über den schlechten Ruf der Arbeitsagentur. In die Diskussion brachte sich auch die Ausschussvorsitzende Roswitha Leich (SPD) ein. Auch sie habe gehört, dass schon am zweiten Tag einer Mitarbeiterschulung einige Kreuzworträtsel gelöst hätten. Es müsse doch möglich sein, die "blinden Hühner" herauszupicken. Es habe sich bereits gezeigt, dass einige den Anforderungen nicht gerecht werden, sagte Thomas Postleb, zweiter Chef des Jobcenters Burgenlandkreis. Es werde Konsequenzen geben. Neben dem Sozialausschuss tagte zur gleichen Zeit in der Kreisverwaltung der Betriebsausschuss des Jobcenters. Dort wurde bereits mitgeteilt, dass zwei Mitarbeiter von ihren Aufgaben entbunden worden seien.

Postleb korrigierte seinerseits im Sozialausschuss, dass die 30 befristet eingestellten Personen nicht über die Arbeitsagentur, sondern über private Arbeitsvermittler eingestellt wurden. Es sei allerdings darauf geachtet worden, dass eine berufliche Qualifikation vorliege. Er fügte hinzu, dass von den Datensätzen zu 14 000 Bedarfsgemeinschaften bisher 5 200 eingegeben worden sind. Postleb: "Wir sind bis jetzt zufrieden." Doch Pricha wollte keine Ruhe geben: Man könne doch nicht alle, die nicht die Leistung bringen, mit durchschleppen. Postleb ergänzte, dass die, die gut seien, in den ab 1. Januar arbeitenden Eigenbetrieb Jobcenter übernommen werden sollen. Auch Barbara Dittrich (SPD / Behindertenverband) sprach von "teilweise unfähigen" Leuten.

Fahrt nahm die Diskussion noch einmal auf, als Helga Graneis vom Seniorenbeirat des Burgenlandkreises forderte, dass das Jobcenter akkurater arbeiten müsse. Es könne nicht sein, dass Bedürftige über mehrere Jahre Geld beziehen, dies aber von heute auf morgen zurückzahlen müssen, wenn es ihnen nicht zustand. Postleb erklärte dazu, dass das beispielsweise diejenigen betreffe, die Zinsen bekommen. Die Banken weisen Zinsen mitunter erst im Folgejahr aus, was zur Folge habe, dass der Betroffene vom Jobcenter zu viel Geld erhalten habe, was zurückgezahlt werden müsse. Postleb: "Wir müssen das in den Griff bekommen."

Helga Graneis monierte weiter, dass ihr ein Fall bekannt sei, wo das Jobcenter vier Briefe an einem Tag an eine Person verschickt habe. Adelheid Pricha sah darin reine Geldverschwendung. Postleb erklärte dazu, dass das bald überwunden sei. Mit der neuen Software werde das künftig nicht mehr passieren. Er sprach von Geduld, die man die erste Zeit beim Aufbau des Eigenbetriebes aufbringen müsse. Er informierte den Ausschuss ferner, dass Mitarbeiter des Jobcenters Erfahrungen bei anderen Kommunen gesammelt hätten. Das komme jetzt allen zugute. Roswitha Leich fügte hinzu, dass hoffentlich bald alles besser laufe und "etwas Gutes" aus dem neuen Jobcenter werde.

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1321007831239



Schimeks Imperium


Saalekreis
Schimeks Imperium
VON KATRIN LÖWE, UNDINE FREYBERG UND ALEXANDER SCHIERHOLZ, 25.10.11, 23:24h, aktualisiert 25.10.11, 23:34h
Roland Schimek

MERSEBURG/MZ. Am Ende gab seine wirtschaftliche Erfahrung den Ausschlag: Er war selbst Geschäftsmann, er hatte die Leuna-Sanierungsgesellschaft geleitet, dabei viel mit dem zweiten Arbeitsmarkt zu tun gehabt. Nun, im Oktober 2004, sollte Roland Schimek Chef des Eigenbetriebes für Arbeit im damaligen Kreis Merseburg-Querfurt werden. Er war der einzige Kandidat - die beste Wahl aus Sicht von Landrat Tilo Heuer und seinen Dezernenten Steffen Eichner (beide SPD) und Frank Bannert (CDU) - letzterer sitzt heute auf dem Landratssessel. Doch die Wahl Schimeks im Kreistag ging nicht glatt durch: Acht Gegenstimmen gab es, einige Enthaltungen und Kritik. An der fehlenden Ausschreibung der Stelle, an Schimeks Engagement als Unternehmer. Auch seinen Firmen, so wurde jetzt bekannt, hat Schimek als Amtsleiter Fördermittel und Provisionen bewilligt. Am Montag wurde er deshalb suspendiert.

Einer der größten Kritiker von damals will von seinen Bedenken heute nichts mehr wissen. Der Unternehmer Schimek und der Eigenbetriebschef Schimek - das lasse Interessenkonflikte befürchten, hatte Peter Kunert 2004 erklärt. "Das ist längst ausgeräumt", sagt der FDP-Fraktionschef heute. Es habe keinen Grund gegeben, Schimeks Arbeit im Eigenbetrieb zu beanstanden, "er hat den Laden im Griff gehabt". Ähnliches hört man von anderen Kreistagsmitgliedern: "Herr Schimek hat eine hervorragende Arbeit geleistet", sagt Jürgen Glietsch, der für die SPD im Eigenbetriebsausschuss sitzt. Vielen im Kreistag galt der 49-Jährige wohl als eine Art Heilsbringer in Sachen Jobs. Jeder wusste, dass Schimek an mehreren Firmen beteiligt ist, schon 2004. Doch niemand fand etwas dabei, schließlich lief der Laden ja. Schimek, so Kreistagsabgeordnete, habe glaubhaft versichert, seine ganze Kraft dem Jobcenter widmen zu wollen. "Es gab keinen Grund, das zu hinterfragen", sagt SPD-Fraktionschef Wolfgang Weise, "schließlich haben sich die Arbeitslosenzahlen sehr positiv entwickelt".
Bürohaus des Eigenbetriebs
Das Bürohaus des Eigenbetriebs in Merseburg. (FOTO: WÖLK)
Bild als E-Card versenden Bild als E-Card versenden

Wie Schimek seine "hervorragende Arbeit" im Eigenbetrieb absolviert hat, bleibt sein Geheimnis. "Wir haben gelacht, als wir gelesen haben, dass er Nebentätigkeiten nachgegangen sein soll", erzählt ein Mann, der bis zum Frühjahr im Eigenbetrieb gearbeitet hat. "Seine Nebentätigkeit war wohl eher der Eigenbetrieb. Wir haben uns immer gefragt: Wann kommt er denn mal wieder? Meist war er nur zwei- oder dreimal pro Woche im Haus und dann auch nur kurz." Schimeks Firmen hätten im Haus nur "sein Imperium" geheißen.

Ein Imperium, das er auch mit Geld aus dem Jobcenter bedacht haben soll. Laut Linken-Abgeordnetem Steffen Eigenwillig war eine der Schimek-Firmen schon 2004 am Aufbau von Strukturen des Jobcenters beteiligt. "Im Betriebsausschuss wusste das jeder", sagt er. Auch der damalige Landrat Tilo Heuer erinnert sich, das sei ausführlich beraten worden. Der Eigenbetrieb habe Computertechnik gebraucht, die sei von einer von Schimeks Firmen gekommen - weil es "schnell gehen musste". Dass er später auch Fördermittel in seine Firmen gelenkt haben soll, habe er erst jetzt erfahren. "Es versteht sich von selbst, dass das politisch-moralisch nicht in Ordnung ist", sagt Heuer heute. Nachgefragt hatte offensichtlich aber auch der damalige Landrat nicht. "Uns hat niemand darauf aufmerksam gemacht", sagt er lapidar. Ob und wie Nebentätigkeiten Erwähnung in Schimeks Vertrag fanden? Heuer sagt: "Ich erinnere mich nicht".

Von der Geschichte mit Fördermitteln wollen auch andere Abgeordnete nichts gewusst haben. "Das war mir neu", sagt Glietsch. Und Kunert erklärt, so genau habe er sich damit nicht befasst, schließlich sei er kein Ausschussmitglied. Anstößig findet der FDP-Mann die Vorgänge aber nicht: "Wenn es kriminelle Machenschaften gegeben haben sollte, muss der Staatsanwalt tätig werden." Habe Schimek aber auf ordentlichem Wege eine Förderung bewilligt, sei das in Ordnung. Für SPD-Mann Glietsch ist vor allem entscheidend, ob der Eigenbetrieb Schaden nahm. Das sei noch offen. Dass Schimek Beziehungen zu seinen eigenen Firmen im Ausschuss nicht offengelegt habe, nennt Glietsch jedoch einen "großen Fehler".

Dabei war Schimeks Gebaren im Eigenbetrieb selbst so etwas wie ein offenes Geheimnis. Ob die jeweiligen Fördervoraussetzungen vorgelegen haben, sei geprüft worden - "das war sauber", sagt eine ehemalige Mitarbeiterin. Allerdings sei im Jobcenter schon aufgefallen, wer offenbar hinter den geförderten Firmen steckt. Es waren drei hallesche Adressen, die regelmäßig stutzen ließen - an ihnen sitzen zig von Schimeks Firmen. "Dass er für seine eigenen Firmen unterschreibt, kam uns befremdlich vor." Von Vorgesetzten sei das aber immer als gewollt abgebügelt worden. Dass die loyal waren statt Alarm zu schlagen, wundert die Frau heute nicht. Angeblich soll Schimek beim Aufbau des Eigenbetriebes Führungspersonal aus seinen Firmen mitgebracht haben.

In der Kreisverwaltung jagt indes eine Krisensitzung die nächste. Auch Landrat Bannert gerät unter Druck. Ihm war bereits vorgeworfen worden, der Kreis habe bei der Kontrolle versagt. Linken-Abgeordnete Angelika Hunger ist sauer, dass Bannert nicht über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schimek informiert habe, die sich auch mit der Vermittlung von Arbeitern in eine seiner Firmen beschäftigt haben soll. "Das wäre für uns Anlass zum Nachdenken gewesen." Parteifreunde fragen sich mittlerweile, ob Bannert die Affäre übersteht. Eine Rückrufbitte der MZ lässt er unbeantwortet.

Jobcenter: Die Vorwürfe
Archiv: Jobcenter-Chef zieht sich vom Spitzenjob zurück
Archiv: Landrat suspendiert Jobcenter-Chef
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1319519487226


Überprüfung der Berichte der Vertragsstaaten nach Artikel
16 und 17 der Vereinbarung
Abschließende Betrachtungen des Ausschusses über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte
Deutschland
http://www.fraktion.dielinke-chemnitz.de/UN_staatenbericht.pdf


Scharfe Kritik am Landrat
VON BIRGER ZENTNER, 06.07.11, 08:35h, aktualisiert 06.07.11, 08:36h

NAUMBURG. Man fühle sich angesichts solcher Vorlagen fast als "Stimmvieh". Mit dieser harschen Formulierung brachte Roland Becker (Fraktion Die Linke) in der Kreistagssitzung am Montagabend in Naumburg zum Ausdruck, was offenbar viele andere Kreisräte dachten, aber höflicher darlegten. Gegenstand der Auseinandersetzung, begleitet von scharfer Kritik am Landrat, war eine Vorlage der Verwaltung, mit der Berndt Lampe zum Betriebsleiter des Eigenbetriebs Jobcenter Burgenlandkreis bestellt werden sollte.

Keine Ausschreibung erfolgt

Dabei ging es nicht um die Personalie Lampe an sich, sondern um die Art der Vorlage. Die enthielt einen lapidaren Satz. Der Kreistag beschließt: Herrn Berndt Lampe als Betriebsleiter des Eigenbetriebs Jobcenter Burgenlandkreis ab 1. 7. 2011 zu bestellen. Dazu eine nichtssagende Begründung.

Uwe Kraneis (SPD / BV-Fraktion) eröffnete die Diskussion mit dem Bedenken, ob die Stelle nicht hätte ausgeschrieben werden müssen. Und er fragte: "Was passiert, wenn ein Konkurrent angesichts derartiger Vergabepraxis klagt?"

Erst da ließ Landrat Harri Reiche (parteilos) hören, dass die Bestellung befristet bis Ende des Jahres sei und dass Lampe den Job in Nebentätigkeit unentgeltlich machen werde. Lampe ist derzeit Chef der Arbeitsgemeinschaft von Bundesagentur für Arbeit und Landkreis, deren Aufgaben zur Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger ab 1. Januar 2012 das kreiseigene Jobcenter übernehmen soll.

Das wenigstens gehöre in die Beschlussvorlage, sagte Dieter Kmietczyk, (Bündnis 90 / Die Grünen), wobei er ebenfalls Zweifel hegte, dass diese Stelle ohne Ausschreibung vergebe werden könne. Ähnlich sah das Roswitha Leich (SPD / BV-Fraktion), die einen Änderungsantrag formulierte, der die Nebentätigkeit und die Befristung enthielt und außerdem die Forderung an den Landrat, rechtlich zu prüfen, ob ohne Ausschreibung vergeben werden kann. Vor allem im Hinblick auf die Zeit ab Januar. Reiche machte keinen Hehl daraus, dass er Lampe auch ab dem nächsten Jahr gern als Chef des Jobcenters sehen würde. Und er erklärte, dass die Besetzung dieses Postens eine besondere Vertrauensbasis brauche, weil es um die Betreuung von 14 000 sogenannten Bedarfsgemeinschaften gehe. Damit sei das nicht zu vergleichen mit beispielsweise der Besetzung des Verwaltungschefs des Burgenlandklinikums oder des Geschäftsführers der Nahverkehrsgesellschaft. So recht folgen wollte dem Argument niemand.

Letztlich knapper Beschluss

Becker kritisiert außerdem, dass die Vorlage in keinem Ausschuss vorberaten worden sei. Kreistagsvorsitzender Dieter Stier (CDU) erklärte, dass das nicht stimme. "Die Vorlage wurde im Betriebsausschuss Jobcenter beraten", sagte er. Dieser Ausschuss hatte sich zwei Stunden vor der Kreistagssitzung erstmals zusammengefunden. Wie im Kreistag gedacht wurde, ist daran abzulesen, dass kein einziger Kreisrat entgegen sonstigen kontroversen Diskussionen Argumente gegen die Kritiker vorbrachte. Letztlich schrammte der Kreistag haarscharf am Eklat vorbei. Der Beschluss kam bei einer Vielzahl von Stimmenenthaltungen knapp durch. Aber mit den Zusätzen der Befristung, der Nebentätigkeit und der Forderung nach rechtlicher Prüfung der Ausschreibungspflicht.

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Beschimpfungen inklusive
VON KLAUS-DIETER KUNICK, 23.05.11, 20:28h, aktualisiert 23.05.11, 20:29h

Kerstin Bergner sitzt in der Zeitzer Geschäftsstelle des Jobcenters am Empfang. Sie ist froh, das Sicherheitsmann Herbert Lange da ist. (FOTO: MZ)

ZEITZ/MZ. "Ein bisschen Angst verspüre ich, aber die lasse ich mir nicht anmerken", sagte Ines Schiller, die im Jobcenter in Naumburg im Wachschutz tätig ist. Und das umso mehr, seit am vergangenen Donnerstag in Frankfurt / Main in einem Jobcenter eine Frau von einer Polizistin erschossen wurde. Sie hatte zuvor randaliert und war mit einem Messer auf einen Polizisten losgegangen. Die MZ hörte sich aus dem Grund im Jobcenter um, wie sich die Situation hier darstellt. Der Vorfall könne sich überall ereignen, meinte Ines Schiller, die Beschimpfungen kennt. Die nehme sie sich jedoch nicht zu Herzen. "Sonst geht man daran kaputt."

Beschimpfungen und Beleidigungen gehören für die Mitarbeiter des Jobcenters Burgenlandkreis zumeist am Monatsende zur Tagesordnung, erklärte Geschäftsführer Berndt Lampe. ",Ihr seid doch faul und dumm, du blöde Kuh' und noch schlimmere Ausdrücke zählen dazu." 2010 mussten fünf Hausverbote ausgesprochen werden. Oft sei Alkohol im Spiel. "Manchmal ist es unerträglich", sagte der Naumburger Teamleiter Olaf Pfefferkorn. Kriegen einige Leistungsempfänger ihr Geld nicht rechtzeitig, sei "Kampftag" angesagt.

Teamleiter Kay Leuthold aus Zeitz bestätigte das. Die Mitarbeiter in der Eingangszone würden den meisten Frust abbekommen, die "brauchen ein dickes Fell". Es sei aber vorgekommen, dass einer Beleidigung am Tag darauf eine Entschuldigung folgte. "Körperlich bin ich noch nicht angegriffen worden, aber einige haben vor Wut schon den Tisch angehoben", erklärte eine Naumburger Mitarbeiterin. "Was man sich hier teilweise gefallen lassen muss, ist fragwürdig." Aggressivität sei eindeutig vorhanden. Dabei gebe sie sich alle Mühe, die gelegentlichen Bedrohungen nicht an sich herankommen zu lassen.

Ähnliche Töne gab es in Weißenfels. "Ein bisschen mulmig ist mir nach dem Vorfall in Frankfurt / Main schon", so Mitarbeiterin Mandy Motz. Doch sei das nicht bei allen Kunden des Jobcenters der Fall. Nur bei einigen beschleiche sie ein komisches Gefühl, meinte ihre Kollegin Heidi Busse. Es sei gut, einen Wachschutz zu haben. "An Beschimpfungen habe ich mich gewöhnt", so Wachschutzmitarbeiter Erhard Käding. In Halle wurde er vor Jahren mit einem Messer angegriffen. In Weißenfels sei das noch nicht passiert. Die Kehrseite der Medaille schilderte Annett Föhre-Thurau (31) aus Weißenfels, die Leistungen des Jobcenters bezieht. "Es kommt darauf an, zu welchem Mitarbeiter man kommt. Da gibt es Unterschiede." Zwar seien viele nett und freundlich, doch es gebe auch etliche, die einen von oben herab behandeln. "Ich suche eine Arbeit als Verkäuferin, werde aber mit in den Topf zu denen geworfen, die wahrscheinlich keine Arbeit suchen." "Mich nervt, wenn ich ständig einen anderen Ansprechpartner habe", so ein anderer Kunde. Ähnlich sah das ein 50-Jähriger aus Laßnitz-Hasseltal, der am Montag in Naumburg im Jobcenter was zu regeln hatte. Eine Behördenmitarbeiterin habe ihn gefragt, ob er sich Holz zum Heizen besorgen könne. Die Frage habe er ehrlich mit Ja beantwortet. Daraufhin sei ihm die Heizungszulage gestrichen worden. "Ich könnte mir gut vorstellen, dass andere da ausgerastet wären", sagte der Mann. Wenn gespart werden solle, dann solle man "oben anfangen" und nicht beim kleinen Mann. Im Großen und Ganzen könne er sich über die Mitarbeiter nicht beklagen. "Die machen nur ihren Job." Das sah Karla Grau (52) aus Naumburg ebenso, die die Mitarbeiter ob ihres zuvorkommenden Auftretens lobte.

Im Jobcenter sind 370 Mitarbeiter beschäftigt, die im Burgenlandkreis 30 000 Kunden betreuen.

Archiv: Todesschuss im Jobcenter
Archiv: Bloße Präsenz im Center reicht oft schon aus
Archiv: Wachmann sichert Agentur für Arbeit

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1306150677281




Eckregelsatz Hartz IV:
Mindestens 500 Euro statt 364 Euro!

Mindestens 500 Euro statt 364 Euro!
4,31 Euro pro Tag für Essen und Trinken!
So „viel“ steht ab 1. Januar 2011 alleinstehenden
Hartz-IV-BezieherInnen für Nahrungsmittel und
nicht-alkoholische Getränke pro Tag zu. Dieser
Betrag enthält die Summe die die untersten 15 %
der Ein-Personen-Haushalte der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) dafür ausgeben (4,21
€). Plus 10 Cent pro Tag für Mineralwasser als
Ersatz für die Streichung alkoholischer Getränke
aus dem Regelsatz. 4,31 € pro Tag sollen laut
Regierung dem Bedarf entsprechen.
Die EVS ist die Grundlage für die Festsetzung der
Regelsätze. Mehr als 4,31 Euro pro Tag sind auf
dieser Basis nicht möglich.
Ein Durchschnittserwachsener im Alter von 18 bis 64
Jahren braucht rund 2.550 kcal, wenn er sich
ausreichend ernähren und bewegen will. Erhebungen
des Forschungsinstituts für Kinderernährung
in Dortmund ergaben, fortgeschrieben auf Januar
2011, dass ein Mensch 2,58 Euro pro 1.000 kcal
braucht, um sich gesund zu ernähren.1 Für 2.550
kcal braucht man 6,58 Euro pro Tag. 4,31 Euro
reichen nur für 1.671 kcal pro Tag. Pro Monat
fehlen 68 Euro. Dass Hartz IV die Ernährungsausgaben
von armen Leuten mit „Bedarf“
gleichsetzt, ist unhaltbar.
 364 Euro bedeuten Mangelernährung
0,62 Euro pro Tag für öffentliche
Verkehrsmittel und 0,24 Euro pro Tag
für Besuche von Cafés oder Gaststätten
gesteht Hartz IV zu! Das schließt von der Teilnahme
am gesellschaftlichen Leben aus. Hartz-IVBezieherInnen
sollen zu Hause bleiben. Sie müssen
schon für ein Monatsticket im öffentlichen Nahverkehr
30 bis 40 Euro drauflegen, und selbst in
den wenigen Städten/Kreisen mit 'Sozialtickets' liegen
die Preise teilweise erheblich über dem vom
Regelsatz zugestandenen Bedarfsposten. Bei „Verzehr
außer Haus“ werden nur die reinen Kosten für
verzehrte Lebensmittel und Getränke anerkannt,
die man zu Hause hätte. Zu Hause jemanden
bewirten, ist ebenfalls nicht vorgesehen.
 364 Euro bedeuten Isolation
Die z.B. vom DGB geforderten 420 € sind zu wenig,
weil damit zwar die Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft deutlich stärker berücksichtigt, die
Mangelernährung aber akzeptiert wird.
Andererseits: Wenn man aber die Ausgaben
unterer Verbrauchergruppen als Grundlage der
„Bedarfsberechnung“ akzeptiert (wir tun es nicht),
warum werden sie dann auf 364 € oder 420 € heruntergerechnet,
obwohl sie ohne Warmmiete rund
500 € betragen? Warum sollen Hartz-IVBezieherInnen
schlechter leben als unterste
Verbrauchergruppen?
Die Bundesregierung gab bis Ende 2010 indirekt
zu, dass man mindestens 500 Euro braucht, um
einigermaßen über die Runden zu kommen. Denn
sie federte bis dahin bei ehemaligen Alg-IBezieherInnen
den Absturz in Hartz IV für ein Jahr
mit einem Zuschlag von maximal 160 Euro
monatlich ab.
Hartz IV – Bedrohung für Millionen
Beschäftigte
Allen, die arbeitslos werden, droht sehr rasch Hartz
IV und damit Mangelernährung und gesellschaftliche
Isolation. Das lehnen wir ab.
Deshalb:
500 Euro als Eckregelsatz!
http://www.500-euro-eckregelsatz.de/mat/plattform_2011-03-27.pdf




Aus Diäten werden jetzt Spenden
VON KAI GAUSELMANN UND HENDRIK KRANERT-RYDZY, 04.05.11, 22:12h, aktualisiert 04.05.11, 23:39h

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Aus Diäten werden jetzt Spenden
VON KAI GAUSELMANN UND HENDRIK KRANERT-RYDZY, 04.05.11, 22:12h, aktualisiert 04.05.11, 23:39h
Arnd Czapek
Arnd Czapek (CDU) (FOTO: KRIMMER)
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MAGDEBURG/MZ. Zwei der drei CDU-Abgeordneten, die bereits im März ihre vollen Diäten erhalten haben, wollen diese für einen guten Zweck spenden. Das erklärten Arnd Czapek und Thomas Keindorf am Mittwoch. Drei der neuen CDU-Abgeordneten hatten im März die Annahme ihres Mandats erklärt und damit auch Geld für den gesamten Monat bekommen - obwohl sie erst am 20. März gewählt worden waren. Um diese - rechtlich einwandfreie - Praxis, die allerdings im Widerspruch zu Regelungen in der freien Wirtschaft steht, hatte es eine heftige Debatte gegeben.
Thomas Keindorf
Thomas Keindorf (CDU) ist auch Präsident der Handwerkskammer Halle (FOTO: HWK/MZ)


CDU-Fraktionschef André Schröder, der am Dienstag erklärt hatte, er kenne die Namen nicht, sagte am Mittwoch, er wisse inzwischen, welche drei Abgeordneten betroffen sind, wollte aber ihre Namen nicht nennen: "Ich stelle es den drei Abgeordneten frei, sich selbst zur Sache zu äußern." Darüber hinaus stellte sich Schröder vor diese, weil sie nichts Unrechtes getan hätten.
Czapek - er ist Abgeordneter für den Wahlkreis Zeitz - erklärte sein Verhalten am Mittwoch mit der Euphorie nach der Wahl. "Ich habe so hart gekämpft; als wirklich feststand, dass ich drin bin, habe ich nur noch gedacht: Das gibt's nicht, du hast das Ding geholt - ich nehme an", sagte er der MZ. Genau das habe er sofort am nächsten Tag, am 21. März gegenüber dem Wahlleiter erklärt. Dass er damit automatisch für den ganzen März Geld erhält - es geht um etwa 4 800 Euro - habe er schlicht nicht gewusst. Seit der Debatte über die Diäten-Zahlung weiß er es aber - und will jetzt das Geld spenden. "Ich überlege, wie ich es sinnvoll spenden kann." Unter anderem seien in seiner Kirchengemeinde die Bänke marode. Dafür habe er bereits aus eigener Tasche ein Gutachten fertigen lassen. Jetzt will er zur Instandsetzung beitragen.
Thomas Keindorf, der auch Präsident der Handwerkskammer Halle ist, will die März-Diäten laut einer Mitteilung auf seiner Internetseite fünf Vereinen und Institutionen spenden, unter anderem dem Familienzentrum Schöpfkelle in Halle und der Bürgerstiftung. Zu seinen Motiven, das Mandat bereits im März anzunehmen, äußerte sich Keindorf auf Nachfrage nicht.
Ralf Wunschinski
Ralf Wunschinski (CDU), geboren 1965, ist der ehrenamtliche Bürgermeister von Angersdorf im Saalekreis. (ARCHIVFOTO: P. WÖLK)


Der dritte der drei CDU-Abgeordneten, die bereits im März ihre Diät erhalten haben, ist nach MZ-Informationen der ehrenamtliche Bürgermeister von Angersdorf (Saalekreis) und einstige Sprecher der Volksinitiative gegen die Gebietsreform, Ralf Wunschinski. Wunschinski äußerte sich am Mittwoch trotz mehrfacher Rückrufbitten nicht. Schröder betonte unterdessen noch einmal, das Abgeordnetengesetz ändern und mit einer Stichtagsregelung versehen zu wollen: "Wir müssen das machen, und zwar zum Schutz der Abgeordneten vor Diffamierung."
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1300342852961


Sozialpolitik Kein Datenschutz für Hartz-IV-Empfänger

Beste Freunde, Telefonate, Tagesablauf – Manuela Bombosch sollte ihrer Arbeitsagentur schriftlich berichten. Es ist nicht der erste Gesetzesverstoß der Sozialbehörden.

Als Manuela Bombosch zu ihrem Beratungsgespräch ins Jobcenter Kiel kam, war alles schon vorbereitet. Es gehe um ein freiwilliges "Experiment", erklärte die Fallmanagerin und gab ihr einen Fragebogen mit nach Hause. Bombosch erklärte sich bereit, ihn auszufüllen. "Ich dachte mir, eine neue Vermittlungsmethode kann ja nicht schaden", erinnert sie sich. Die 38-Jährige Hartz-IV-Empfängerin ist schon seit einigen Jahren ohne Job. "Ich hatte die Hoffnung, dass ich durch dieses Experiment vielleicht meinen Wunschberuf im Einzelhandel bekomme", sagt sie.

Erst in ihrer Wohnung schaute sie sich den Fragebogen genauer an. Und konnte es nicht fassen: Bombosch sollte ihren Tagesablauf und den ihres Kindes aufschreiben, von 6:30 Uhr bis 21:00 Uhr, eine ganze Woche lang, möglichst genau, unter Auflistung jeder Aktivität und des dafür benötigten Zeitaufwands. Am 27. Januar hatte sie den Bogen bekommen, am 8. Februar seien ihre Antworten einzureichen, schrieb die Fallmanagerin.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2010-09/hartz-iv-datenschutz



Staat observiert Hartz IV Empfänger
https://www.youtube.com/watch?v=fH0iP1MHMBI&feature=related




Was hat eine Wechselsprechanlage an der Haustür mit der Erstattung von Heizkosten zu tun?

… fragen immer wieder Leistungsempfänger des Jobcenters, die wegen überdurchschnittlicher Heizkosten aufgefordert werden, zu ihrer Wohnung weitere Angaben zu machen.
Grundsätzlich erhalten Hartz IV– Empfänger (Leistungsempfänger) ihre Heizkosten in vollem Umfang erstattet, soweit die Heizkosten im Einzelfall auch den Umständen entsprechend angemessen sind.
Wenn überdurchschnittliche Heizkosten vorliegen, ist nach den Ursachen und den Möglichkeiten der Beeinflussung überdurchschnittlicher Heizkosten durch die Leistungsempfänger zu forschen.
Meist ist der Bauzustand des Gebäudes oder der Wohnung Ursache überdurchschnittlicher Heizkosten.
Liegen die Heizkosten unter dem ermittelten statistischen Vorjahresdurchschnitt (Richtwert), erfolgt keine weitere Prüfung und die Kosten werden in voller Höhe anerkannt.
Liegt eine Überschreitung des Richtwertes vor, ist eine individuelle Prüfung der den Richtwert überschreitenden tatsächlichen Heizkosten vorzunehmen.
Eine Einordnung von Wohnraum erfolgt nach dem Muster der örtlichen Mietspiegel (Zeitz, Weißenfels, Naumburg) in Marktsegmente. Weist der Wohnraum weniger als vier der aufgeführten 10 Ausstattungsmerkmale des Mietspiegels auf, wird Wohnraum als Unterkunft im unteren Marktsegment verstanden.
Bei Unterkünften des unteren Marktsegments wird davon ausgegangen, dass es sich typischerweise um älteren Wohnraum mit einem unterdurchschnittlichen Energiestandard handelt. Für solchen Wohnraum können überdurchschnittliche Heizkosten bis zur rechten Spalte des kommunalen Heizspiegels, also bis zur höchstmöglichen Grenze vereinfacht geltend gemacht werden.
Wenn dennoch die tatsächlichen Heizkosten diesen bereits höchsten Wert überschreiten, besteht Anlass für die Annahme, dass die Kosten unangemessen hoch sind und dem allgemeinen Heizverhalten in der Bevölkerung nicht mehr entsprechen.
Bei Unterkünften höherer Marktsegmente (vier oder mehr der im Mietspiegel aufgeführten Ausstattungsmerkmale) wird von einem zumindest durchschnittlichen Energiestandard ausgegangen und es können überdurchschnittliche Heizkosten fast nur noch durch den aktuell sehr schlechten Bauzustand der Wohnung (keine/teilweise Wärmedämmung, Fenster nicht isoliert, hohe Räume, Heizanlage älter als 25 Jahre) begründet werden.
Dann werden prozentuale Zuschläge, aufgrund des schlechten Bauzustandes des Wohnobjektes, zum Richtwert vorgenommen.
Diese Vorgehensweise bei der Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten hat sich bis heute aufgrund höchstrichterlicher Rechtssprechung so entwickelt und ist damit auch noch nicht am Ende des Rechtsentwicklungsprozesses.
Zur Erstattung überdurchschnittlicher Heizkosten werden also zusätzliche Informationen zu den Ausstattungsmerkmalen nach den Mietspiegeln, wozu u. a. auch eine Wechselsprechanlage, der Fußbodenbelag oder das Vorhandensein eines Balkons gehören, und ggf. über den Bauzustand des Wohnobjektes benötigt.
http://www.burgenlandkreis.de/media/hau ... df/faq.pdf




BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=63a6cfbb8819290e7f6624286da60db0&nr=11181&pos=0&anz=1




Infoblatt
Jahrgang 2011 - Ausgabe Nr. 2
vom 14.03.2011 – Stand 02.01.2012 ∗ Autor: Steffen Hemberger
Hinweis: Dieses Infoblatt ersetzt das frühere Infoblatt 4/2010 (Angemessenheit der KdU ab 01.04.2010)
Heizkosten ...
(Wie Leistungsberechtigte nach dem SGB II im Burgenlandkreis

Anzahl der Personen in der BG Das Jobcenter Burgenlandkreis gewährt Leistungsberechtigten
nach dem SGB II im Regelfall Heizkosten nur bis zu der Höhe,
die in der „Verwaltungsrichtlinie zur Feststellung und Erbringung
der Leistungen für Unterkunft und Heizung gem.
§ 22 SGB II sowie zur abweichenden Erbringung von Leistungen
gem. § 23 (3) SGB II im Burgenlandkreis“ vom 18.03.2010
als Obergrenze genannt ist. Für den Geschäftsbereich Zeitz
sind dies nebenstehende monatliche Beträge.
1 52,00 €
2 62,40 €
3 78,00 €
4 88,40 €
5 98,80 €
6 109,20 €
je weitere 10,40 €
Das BSG hat mit Urteil vom 2.7.2009 (Az: B 14 AS 36/08 R) Kriterien für die Gewährung von Heizkosten
aufgestellt, an die sich Landratsamt und Jobcenter Burgenlandkreis partout nicht halten
wollen. Leistungen für Heizung sind in Höhe der tatsächlich angefallenen Aufwendungen erbracht,
soweit diese angemessen sind (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Dabei hat die in § 22 Abs. 1 Satz 1
SGB II vorgesehene, am Einzelfall orientierte Angemessenheitsprüfung für die Heizkosten grundsätzlich
getrennt von der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten zu erfolgen. Die Bildung
einer Gesamtangemessenheitsgrenze für Unterkunfts- und Heizkosten im Sinne einer sog erweiterten
Produkttheorie ist nicht mehr möglich.
Die Übernahmeverpflichtung tatsächlicher Heizkosten bedeutet jedoch nicht, dass diese in jedem
Fall und in jeder Höhe zu übernehmen sind; insofern stehen auch die Heizkosten unter dem Kriterium
der "Angemessenheit". Anhaltspunkte dafür, dass Heizkosten unangemessen hoch sind, können
sich daraus ergeben, dass die anfallenden Kosten die durchschnittlich aufgewandten Kosten
aller Verbraucher für eine Wohnung der den abstrakten Angemessenheitskriterien entsprechenden
Größe signifikant überschreiten.
Zur Bestimmung eines solchen Grenzwertes hielt es das BSG für eine mit Öl, Erdgas oder Fernwärme
beheizte Wohnung für möglich, die kommunalen Heizspiegel bzw., soweit diese für das Gebiet
des jeweiligen Trägers fehlen, den bundesweiten Heizspiegel heranzuziehen. Aus dem bundesweiten
Heizspiegel ergeben sich Vergleichswerte für mit Öl, Erdgas und Fernwärme beheizte Wohnungen,
gestaffelt nach der von der jeweiligen Heizungsanlage zu beheizenden Wohnfläche, die
hinsichtlich des Heizenergieverbrauchs zwischen "optimal", "durchschnittlich", "erhöht" und "extrem
hoch" unterscheiden. Der Grenzwert, den das BSG zu Grunde legt, ist das Produkt aus dem
Wert, der auf "extrem hohe" Heizkosten bezogen auf den jeweiligen Energieträger und die Größe
der Wohnanlage hindeutet (rechte Spalte), und dem Wert, der sich für den Haushalt des Leistungsberechtigten
als abstrakt angemessene Wohnfläche ergibt. Der Burgenlandkreis hat zwar
einen Heizspiegel, da dieser aber aus dem Jahr 2009 stammt, ist er veraltet. Nach dem bundesweiten
Heizspiegel für 2011 ergeben sich dabei folgende monatliche Höchstwerte:
http://montagsdemo.oestliche.gefil.de Prüfen Sie bitte regelmäßig auf Aktualisierungen des Infoblattes !
+ Heizkosten + Infoblatt 2/2011 - Seite 1 / 2
1 2 3 4 5 6 Je weitere
Heizöl
100-250 80,00 € 96,00 € 120,00 € 136,00 € 152,00 € 168,00 € 16,00 €
251-500 75,38 € 91,00 € 113,75 € 128,92 € 144,08 € 159,25 € 15,17 €
501-1000 72,08 € 86,50 € 108,12 € 122,54 € 136,96 € 151,38 € 14,42 €
>1000 69,58 € 83,50 € 104,38 € 118,29 € 132,21 € 146,12 € 13,92 €
Erdgas
100-250 70,83 € 85,00 € 106,25 € 120,42 € 134,58 € 148,75 € 14,17 €
251-500 67,08 € 80,50 € 100,62 € 114,04 € 127,46 € 140,88 € 13,42 €
501-1000 64,17 € 77,00 € 96,25 € 109,08 € 121,92 € 134,75 € 12,83 €
>1000 62,08 € 74,50 € 93,12 € 105,54 € 117,96 € 130,38 € 12,42 €
100-250 90,00 € 108,00 € 135,00 € 153,00 € 171,00 € 189,00 € 18,00 €
251-500 85,42 € 102,50 € 128,12 € 145,21 € 162,29 € 179,38 € 17,08 €
501-1000 80,83 € 97,00 € 121,25 € 137,42 € 153,58 € 169,75 € 16,17 €
>1000 77,92 € 93,50 € 116,88 € 132,46 € 148,05 € 163,63 € 12,17 €
Anzahl der Personen in der BG
Gegäudefläche in m²
Fernwärme
Diese Nichtprüfungsgrenze wird vom Jobcenter Burgenlandkreis in Zusammenarbeit
mit dem zuständigen Landratsamt einfach negiert und es werden nur die o. g. niedrigeren
Werte aus der Verwaltungsrichtlinie zur Anwendung gebracht. Das führt zu einer
permanenten Unterdeckung der Heizkosten der Leistungsberechtigten.
Legen Sie in diesen Fällen Widerspruch ein und klagen Sie gegen ablehnende
Widerspruchsbescheide unter Verweis auf das o. g. BSG-Urteil.
Soweit die konkret geltend gemachten tatsächlichen Heizkosten den auf der Datengrundlage des
Heizspiegels zu ermittelnden Grenzwert überschreiten, besteht Anlass für die Annahme, dass die
Heizkosten auch unangemessen hoch sind. Bei Überschreitung einer solchen Nichtprüfungsgrenze
ist dann eine Prüfung im Einzelfall vorzunehmen. Dabei gilt grundsätzlich der Amtsermittlungsgrundsatz;
es wird jedoch vom Leistungsberechtigten eine Mitwirkung dahin gehend verlangt, besondere
Umstände, die zu einem erhöhten Heizkostenbedarf geführt haben, vorzutragen. Kann er
zwingende Gründe benennen, können die „unangemessenen“ Heizkosten im jeweiligen Einzelfall
trotzdem gleichwohl noch als angemessen anzusehen sein.
Da die Höhe der Heizkosten von zahlreichen Faktoren abhängig ist, können bei der Prüfung der
Angemessenheit beispielsweise relevant sein:
· Bauzustand der Wohnung,
· Lage der Wohnung im Haus (z.B. Anzahl der Außenwände),
· Geschosshöhe,
· Wärmeisolierung des Gebäudes und der Fenster,
· Wirkungsgrad und Wartungszustand der Heizungsanlage,
· Meteorologische Daten (Zahl der Heiztage, absolute Außentemperaturen),
· erhöhter Heizbedarf für bestimmte Personengruppen (Alter, Behinderung, Kleinkinder),
· im Vergleich mit Verbrauchsdaten von erwerbstätigen Personen ist ggf. der längere Wohnungsaufenthalt
von Leistungsempfängern (tagsüber) zu beachten.
Auch hier können sich Widerspruchs- und Klageweg lohnen und es wird dringend dazu
geraten.
http://montagsdemo.oestliche.gefil.de/html/dateien/infoblaetter/infoblatt-2011-02-heizkosten.pdf

http://stefanus-h.cms4people.de/41.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/eine-chronik-unendlicher-dummheit-und.html




Willi Schartema
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