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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 22 Feb 2016 - 16:40

SG Dortmund, Urteil v. 19.02.2016 - S 62 SO 444/14




Hinweis es Gerichts:

Die Berechnungsgrundlagen von der Fa. Analyse und Konzepte zur Obergrenze für die angemessenen Unterkunftskosten von Leistungsbeziehern sah das Gericht kritisch, weil teilweise zu allgemeine und zu alte Daten zugrunde gelegt wurden.

Nun bekommt die Rentnerin mehr Geld, weil statt der Obergrenze des Hochsauerlandkreises bei der Berechnung die Tabelle des Wohngeld-Gesetzes zugrunde gelegt werden muss.


Hinweis: Die Entscheidung könnte Auswirkung haben auch für andere Kommunen.

Quellen: http://www.t-online.de/regionales/id_77032402/gericht-kippt-mietobergrenze-fuer-sozialhilfe-empfaengerin.html
 
S. a. : SG Dortmund: Kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft im Hochsauerlandkreis: http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/politik/sg-dortmund-kein-schluessiges-konzept-zur-ermittlung-der-bedarfe-fuer-unterkunft-im-hochsauerlandkreis-d627568.html

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1982/

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