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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Höhere Kosten der Unterkunft und Heizung, die einer umgangsberechtigten Person durch den Aufenthalt des Kindes in ihrer Wohnung im Rahmen einer temporären Bedarfsgemeinschaft entstehen, sind vor dem Hintergrund von Art. 6 Abs. 2 GG nur dann gemäß

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Beitrag von Willi Schartema Mo 15 Feb 2016 - 9:29

 § 38 SGB 2 durch den Grundsicherungsträger zu berücksichtigen, wenn das Umgangsrecht aus einem durch Abstammung oder einfachgesetzliche Zuordnung begründeten Elternverhältnis resultiert. Dabei macht es für die Schutzbedürftigkeit des Elternrechts gegenüber dem Staat keinen Unterschied, ob die Eltern gleichen oder verschiedenen Geschlechts sind.




Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27.01.2016 - S 82 AS 17604/14
Leitsatz ( Juris )




Sofern besonders häufige und lange Besuchskontakte aus Gründen des Kindeswohls geboten sein sollten, würde nicht eine Sondersituation des sozialen Elternteils kausal werden, sondern eine atypische Sachlage des Kindes. Entsprechend wären etwaig anfallende Sonderkosten auch dem Kind zuzuordnen, könnten aber nicht zu einem höheren Individualanspruch des bloß sozialen Elternteils führen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183062&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 


Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1977/


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